Veräußerung von Verbundspielhallen
Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen hat durch Vollzugshinweise die Veräußerung von Verbundspielhallen faktisch gestoppt, berichtet das Forum der Automatenunternehmer in einem Rundschreiben.
Bei einem Betreiberwechsel von Spielhallen – etwa durch Veräußerung – benötigt der Erwerber der Spielhallen neue, eigene glücksspielrechtliche Erlaubnisse für die Spielhallen, erläutert Rechtsanwalt Frank Repschläger, Rechtsberater des Forums. ...