OASIS ist Pflicht

Der Automaten-Verband Baden-Württemberg (AVBW) weist in einem Rundschreiben noch einmal auf die Pflicht hin, sich bei Vorliegen der notwendigen Unterlagen an das Spielersperrsystem OASIS anzuschließen.

Betreibern, die das Sperrsystem nicht einrichten oder nach Erhalt der erforderlichen Daten diese nicht aktivieren und umsetzten, drohten Bußgelder bis 500.000 Euro, wie der Justiziar des AVBW, Tim Hilbert, ausführt. Hilbert weiter: „Sollte ein Anschluss an OASIS aus Gründen nicht möglich sein, die vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu vertreten sind, sollte bis zu einem Anschluss das bislang vorgesehene stationäre Sperrsystem weitergeführt werden.“

Bedauerlicherweise seien bei der Einführung von OASIS ein einheitlicher Starttermin zum Anschluss versäumt worden, sodass es bei der Umsetzung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen komme. Mögliche Benachteiligungen berechtigten die betroffenen Betriebe jedoch nicht, das Sperrsystem nicht umzusetzen.

Von den Mitgliedern des Verbands werde ferner berichtet, dass es immer wieder zu Ausfällen des Sperrsystems komme. Nach Mitteilung des RP Darmstadt sei die Person vom Spiel auszuschließen, wenn eine Überprüfung durch OASIS nicht erfolgen kann. Ob dies auch dann gilt, wenn der Ausfall im Verantwortungsbereich des RP Darmstadt liegt, habe das RP Darmstadt offengelassen. Es sei daher nicht auszuschließen, dass Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betriebe eingeleitet werden, sollten Gäste ohne Abgleich eingelassen werden.

Der Verband empfiehlt, im Zweifel bei einem selbst nicht zu verantwortenden Ausfall von OASIS mit dem zuständigen Ordnungsamt den Weiterbetrieb abzustimmen und gegebenenfalls von den eingelassenen Gästen eine eidesstattliche Versicherung einzuholen, dass keine Spielersperre vorliegt.

Foto: © coliap – stock.adobe.com