Veräußerung von Verbundspielhallen

Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen hat durch Vollzugshinweise die Veräußerung von Verbundspielhallen faktisch gestoppt, berichtet das Forum der Automatenunternehmer in einem Rundschreiben.

Bei einem Betreiberwechsel von Spielhallen – etwa durch Veräußerung – benötigt der Erwerber der Spielhallen neue, eigene glücksspielrechtliche Erlaubnisse für die Spielhallen, erläutert Rechtsanwalt Frank Repschläger, Rechtsberater des Forums. Mit Vollzugshinweisen vom 15. Juli 2022 hat das Innenministerium von NRW jetzt über die Bezirksregierungen die Ordnungsämter darauf hingewiesen, dass die Übergangsvorschrift für Verbundspielhalle nach § 17a AG GlüStV NRW bei einem erfolgten Betreiberwechsel nicht angewandt werden kann, so Repschläger.

Damit werde klargestellt, dass neue Antragstellerinnen und Antragsteller sich nicht auf diese Norm stützen können. In dem Moment, in dem eine Spielhalle aufgegeben wird, und wenn es durch Verkauf geschieht, ist der Weg zu § 17a AG GlüStV NRW abgeschnitten.

Die Spielhalle werde bei einem Betreiberwechsel nicht ohne Unterbrechung im Sinne der Vorschrift betrieben, auch wenn es zeitlich ohne Unterbrechung stattfinde. Rechtlich stelle sich die Situation so dar, dass die Spielhalle von der bisherigen Betreiberin oder dem bisherigen Betreiber mit Ablauf des Tages geschlossen wird und am Folgetag neu eröffnet wird, erklärt Repschläger.

An diese Vollzugshinweise sind die Erlaubnisbehörden gebunden. Aufstellunternehmer müssten daher davon ausgehen, dass bei der Veräußerung eines Standortes mit beispielsweise drei Verbundspielhallen nur noch eine von ihnen ausgewählte Spielhalle genehmigt wird. Erlaubnisse für die beiden weiteren Spielhallen können nach diesen Vollzugshinweisen nicht mehr ausgestellt werden, betont Repschläger.

Verwaltungsgerichte seien allerdings nicht an solche Vollzugshinweise gebunden, sodass abzuwarten ist, ob und wie sich die Rechtsprechung in NRW in nächster Zeit zu dieser Auffassung positionieren wird, gibt Repschläger zu bedenken.

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