VG Bremen: „Letztes Wort“ nicht gesprochen

Das Verwaltungsgericht Bremen hat im August den aus dem Bremischen Spielhallengesetz (BremSpielhG) folgenden Mindestabstand zwischen Spielhallen und Schulen in Bremen als rechtmäßig qualifiziert (VG Bremen, Beschl. v. 07.08.2023, Az. 5 V 1322/23). RA Prof. Dr. Florian Heinze (Foto), Justiziar des Nordwestdeutschen Automatenverbands (NAV), nimmt in einem Rundschreiben zu dem medial „viel beachteten und kommentierten“ Beschluss Stellung.

„Diskussion fängt erst an“

Heinze stellt klar, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen nur vorläufiger Natur war – und ist. Das „letzte Wort“ eines Gerichts sei mit Blick auf die zahlreichen den Betrieb von Spielhallen einschränkenden oder ausschließenden Regelungen des BremSpielhG „noch lange nicht gesprochen“. Heinze: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wirft Fragen auf. Keineswegs ist mit dieser Entscheidung bereits der Schlusspunkt unter die juristische Diskussion gesetzt – im Gegenteil: Sie fängt gerade erst an.“

Ferner sei gegen die Entscheidung des VG Bremen bereits eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Bremen (Az. 1 B 228/23) eingereicht. Es bestehe also im Beschwerdeverfahren „Gelegenheit, sich mit den teils befremdlichen Argumenten des Verwaltungsgerichts auseinanderzusetzen“. Sodann bleibe abzuwarten, welche eigene Bewertung der zuständige Senat des OVG mit Blick auf die Abstandsvorgaben vornimmt.

Kontrolle durch Karlsruhe

Darüber hinaus weist Heinze darauf hin, dass inzwischen eine Verfassungsbeschwerde gegen zahlreiche Regelungen des Bremischen Spielhallengesetzes beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 1249/23) ist. „Neben den Fachgerichten im Land Bremen wird daher das BremSpielhG auch einer Kontrolle in Karlsruhe unterzogen, sofern das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung annimmt“, so Heinze. Schließlich führe die Klägerin abseits des Eilverfahrens mit seinen nur vorläufigen Entscheidungen parallel ein Hauptsacheklageverfahren, dessen Ausgang „nicht unmaßgeblich vom weiteren Verlauf des Verfassungsbeschwerdeverfahrens abhängen dürfte“.

Heinze abschließend: „Bis zu einer endgültigen Klärung wird also noch einige Zeit vergehen – und bis zu einer endgültigen Klärung werden noch zahlreiche juristische Argumente ausgetauscht und gerichtliche Entscheidungen verfasst werden müssen. Die medial breit beachtete erstinstanzliche Entscheidung des VG Bremen in einem Eilverfahren ist also nur das, was auch der Senator für Inneres und Sport in seiner Pressemitteilung beschreibt: Aus Sicht des Gesetzgebers ein ‚Zwischenerfolg‘.“

Hintergrund: Der Innen- und Sportsenator Ulrich Mäurer hatte in einer Pressemitteilung die Entscheidung des VG Bremen als „Zwischenerfolg“ bezeichnet. Der SPD-Politiker sieht sich durch die Entscheidung in seiner Strategie bestätigt, durch eine pauschale Reduzierung des Angebots an Glücksspiel Suchtgefahren entgegenzutreten und die Präsenz von Glücksspiel im öffentlichen Raum zurückzudrängen.