VG Bremen bestätigt Mindestabstand zu Schulen

Das Verwaltungsgericht Bremen kommt in einem Eilverfahren (Az. 5 V 1322/23) zu dem Schluss, dass die zum 1. Juli 2023 erfolgte Mindestabstands-Verschärfung für Spielhallen von 250 Metern auf 500 Metern (zu Schulen) mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Über die Entscheidung hatte zuerst die Senatspressestelle Bremen berichtet. Wörtlich heißt es in der Entscheidung: „Es bestehen keine substantiellen Zweifel daran, dass die Mindestabstandsvorschrift mit Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 14 GG und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.“ Das klagende Unternehmen hatte eine vorläufige Duldung seiner im Verbund betriebenen Spielhallen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit der Bremischen Glücksspielregelungen begehrt. Der Eilantrag hatte keinen Erfolg.

„Einschätzungsprärogative“ des Gesetzgebers

Das Gericht bestätigt das Mindestabstandsgebot zu Schulen mit unterschiedlichen Argumenten. So bezwecke die Regelung etwa, „Spielsucht bei Minderjährigen in einem möglichst frühen Stadium durch Vermeidung einer Gewöhnung von Kindern und Jugendlichen an das Angebot von Spielhallen als einer unbedenklichen Freizeitbeschäftigung entgegenzuwirken“. Die Heraufsetzung des Mindestabstands von 250 auf 500 Meter falle in die „Einschätzungsprärogative“ des Gesetzgebers. „Die Einschätzung, dass mit einem Mindestabstandsgebot von 500 Metern einem Gewöhnungseffekt bei Kindern und Jugendlichen entgegengewirkt wird und diese Maßnahme zur Vermeidung von Glücksspielsucht erforderlich ist, erweist sich nicht als offensichtlich fehlerhaft“, heißt es in der Entscheidung des Gerichts.

Mäurer sieht sich bestätigt

Innen- und Sportsenator Ulrich Mäurer sieht sich in der Strategie bestätigt, durch eine pauschale Reduzierung des Angebots an Glücksspiel Suchtgefahren entgegenzutreten und die Präsenz von Glücksspiel im öffentlichen Raum zurückzudrängen: „Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Zwischenerfolg und bin überzeugt, dass hierdurch unserer Gesamtstrategie beim Vorgehen gegen Glücksspielsucht weiter Auftrieb verliehen wird.“

„Hotspot für illegales Spiel“

Für die Automatenbranche geht Mäurers Rechnung nicht auf, durch eine Reduzierung legaler Glücksspielangebote Jugend- und Spielerschutz zu stärken. Sie verweist darauf, dass Einschnitte beim legalen Spiel vor allem den Schwarzmarkt befeuern, in dem es keine Maßnahmen zum Schutz der Spieler gibt. So hält Detlev Graß, Vorsitzender des Nordwestdeutschen Automatenverbands, das neue Spielhallengesetz in Bremen für einen Irrweg. „Die Folgen wären verheerend. Nicht nur, dass mit den Schließungen rund 500 Arbeitsplätze verloren gehen würden und die Stadt 15 bis 20 Millionen Euro an Steuereinnahmen verlöre. Bremen wird mit so einem Gesetz zum Hotspot für illegales Spiel.“ Aus diesem Grund klagt sein Unternehmen auch vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe gegen das Gesetz. games & business berichtet in der August-Ausgabe ausführlich über die Verfassungsbeschwerde.

Die Politik selbst räumt ein, dass von den 103 Spielhallen in der Stadtgemeinde Bremen, für die Erlaubnisanträge für den Zeitraum ab 1. Juli 2023 gestellt wurden, lediglich 41 Spielhallenstandorte nicht von dem Mindestabstandsgebot betroffen sind. Zwar sieht das Gericht darin eine „deutliche Reduzierung der möglichen Standorte für Spielhallen“. Dennoch sei es falsch, davon auszugehen, „dass Spielhallen im Land Bremen faktisch nicht mehr betrieben werden können“.

Hintergrund: Seit dem 1. Juli 2023 gelten im Land Bremen verschärfte Regeln für die Abstände sowohl zwischen Spielhallen als auch zwischen Wettvermittlungsstellen. Von ursprünglich 250 Metern wurde der Mindestabstand auf 500 Meter erhöht. Der gleiche Mindestabstand gilt erstmals auch zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen. Auch gilt fortan ein Mindestabstand von 500 Metern zu Schulen. Das Mindestalter zum Betreten der Betriebe wurde bereits letztes Jahr von 18 auf 21 Jahre angehoben.

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