Fußball-EM: Public Viewing auch nach 22 Uhr möglich

Auch zu späteren Anstößen wird zur Fußball-EM Public Viewing möglich sein. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung der Bundesregierung zu und machte somit den Weg frei für die Ausnahmeregelung. Kommunen können Public-Viewing-Veranstaltungen im Freien damit auch dann genehmigen, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen.

Das Turnier findet in diesem Jahr vom 14. Juni bis zum 14. Juli in Deutschland statt. Von den insgesamt 51 Spielen beginnen 26 Spiele um 21 Uhr. Die zeitlich befristete Ausnahmeregelung ist laut zuständigem Bundesumweltministerium notwendig, da die Ausrichter sonst die an vielen Orten geltenden Lärmschutzstandards nicht einhalten könnten. Die Ausnahme erstreckt sich über die gesamte Dauer der Europameisterschaft. Die Regeln für öffentliche Übertragungen orientieren sich an denen vorheriger Europa- und Weltmeisterschaften. Die Ausnahmen von den Lärmschutzbestimmungen gelten nur für Live-Übertragungen von Spielen.

Die Public-Viewing-Verordnung ist auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums unter Gesetze abrufbar. Richtlinien gibt es auch direkt von der UEFA. Für Großveranstaltungen bedarf es einer Lizenz. Public Viewings ohne Eintritt, bei denen kein Mindestverzehr gilt und Preise von Getränken und Speisen ortsüblich sind, müssen bei der UEFA nicht angemeldet werden. Allerdings sind Genehmigungen der örtlichen Behörde nötig, um Veranstaltungen auf Großbildleinwänden im öffentlichen Raum durchzuführen.

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