GGL reagiert auf Regeländerung bei Twitch

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bezieht zur aktuellen Entwicklung im Bereich der Glücksspiel-Streams Stellung. Seit dem 18. Oktober hat die Streaming-Plattform Twitch die Regeln zum Streaming von virtuellen Automatenspielen (Slots), Roulette- und Würfelspielen geändert. Diese Spiele dürfen laut Twitch nur noch gestreamt werden, wenn der entsprechende Glücksspielanbieter dafür eine Erlaubnis aus den USA oder einem anderen Staat besitzt, der einen ausreichenden Verbraucherschutz bereithält.

Die deutsche Erlaubnis zählt

Benjamin Schwanke, Co-Vorstand der GGL, kommentiert den Vorgang in einer Pressemitteilung: „Wir begrüßen diese Änderung, sehen dies jedoch lediglich als einen allerersten Schritt in die richtige Richtung.“ Die GGL erinnert daran, dass jede Form der Image- und Aufmerksamkeitswerbung für unerlaubtes Glücksspiel gemäß § 5 Abs. 7 GlüStV 2021 verboten ist. Dazu gehöre auch Werbung im Ausland, wenn der Werbeeffekt im Inland eintritt. Erlaubnisse europäischer oder nichteuropäischer, zum Beispiel amerikanischer, Behörden würden in Deutschland nicht anerkannt. Es komme auf die staatliche Erlaubnis aus Deutschland an. Auf der amtlichen Whitelist sind die im deutschen Raum erlaubten Glücksspielanbieter aufgelistet. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Streamer müssen mit Anzeige rechnen

Die GGL weiter: „Wenn Streamer unerlaubtes Online-Glücksspiel bewerben, handeln sie illegal und müssen mit einer Strafanzeige rechnen. Dies betrifft im Übrigen das Streamen sämtlicher Formen unerlaubten Glücksspiels.“ Neben dem Verbot für das Streaming illegaler Glücksspielangebote gibt es auch bei erlaubten Glücksspielangeboten strenge Vorgaben, erinnert die GGL: Bezüglich der Werbung für erlaubte Glücksspielangebote sind neben den Regelungen des GlüStV 2021 die mit der Erlaubnis verbundenen Nebenbestimmungen zu beachten. So sei beispielsweise nach Ziffer 5.17 der „Musternebenbestimmungen Virtuelle Automatenspiele und Online-Poker“ die werblich ausgerichtete Kooperation mit Personen unzulässig, die das eigene oder fremde Spiel filmen und über Rundfunk oder in sozialen Netzwerken verbreiten oder live übertragen.

Seit 1. Juli 2022 ist die GGL in Halle (Saale) zuständig für die Bekämpfung von illegalem länderübergreifendem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür. Ab 1. Januar 2023 übernimmt sie dann alle weiteren, momentan noch im Länderverbund aufgeteilten Aufgaben zur Regulierung des Online-Glücksspiels.

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