GGL forciert Kampf gegen Lottoland

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) forciert den Kampf gegen die aus ihrer Sicht illegalen Glücksspielangebote von Lottoland. So konnte bereits laut einer Pressemitteilung der Behörde erwirkt werden, dass mehrere Zahlungsdienstleister ihre Zusammenarbeit mit Lottoland eingestellt haben und zukünftig Geschäfte mit illegalen Glücksspielanbietern ausschließen.

Ein weiteres Instrument zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels sind Netzsperren (im GlüStV 2021 als IP-Blocking bezeichnet). Die GGL setze in ihrem Vorgehen bezüglich der Netzsperren auf Transparenz und Gespräche mit den Internet-Service-Providern (ISP). „Die Sensibilisierung der Internet-Service-Provider ist ausgesprochen wichtig. Providern, die trotz Verfügung der GGL den Zugriff zu unerlaubten Angeboten nicht unterbinden, drohen empfindliche Zwangsgelder“, betont GGL-Vorstand Ronald Benter (l.).

„Juristisches Neuland“

Im Fall des Verfahrens gegen die Lottoland-Gruppe seien bereits im Juli die ersten zwei Verwaltungsverfahren bezüglich Netzsperren mit dem Ziel eingeleitet worden, die Zugriffsmöglichkeit zum gerichtlich festgestellten unerlaubten Angebot der Lottoland-Gruppe sperren zu lassen. Anfang Oktober seien drei weitere ISP zur Sperrung der Internetseiten der Lottoland-Gruppe aufgefordert worden. Adressaten seien damit die fünf umsatzstärksten Internet-Service-Provider. „Uns ist natürlich bewusst, dass wir hiermit juristisches Neuland betreten und unser Handeln gerichtlich überprüft wird. Die Aufgabe der GGL ist es, den Glücksspielstaatsvertrag und damit Recht und Gesetz konsequent umzusetzen“, so GGL-Vorstand Benjamin Schwanke (r.).

Das Unternehmensgeflecht, welches unter dem Namen Lottoland aktiv ist, bietet laut GGL „seit Jahren illegales Glücksspiel an“. Dieses Angebot sei besonders prekär, da viele Spieler glaubten, dass sie bei Lottoland an einem Lottospiel teilnehmen. Dies sei jedoch nicht der Fall. Bei den Angeboten von Lottoland unter www.lottoland.com und www.lottohelden.de und www.lottohelden.com handele es sich um Wetten, bei der auf das Ergebnis einer Lottoziehung gewettet wird, anstatt an der eigentlichen Lotterieziehung teilzunehmen. Diese Angebote seien auf Basis des Glücksspielstaatsvertrages nicht erlaubnisfähig und daher bereits untersagt worden. Sie seien jedoch weiter im Internet zu erreichen. Aus diesem Grund richteten sich die ersten rechtlichen Schritte der GGL auf die Unterbindung der Lottoland-Angebote durch Verwaltungsverfahren zu Netzsperren und Payment Blocking.

Lottoland betrachtet sein Angebot nicht als illegal und hat bereits angekündigt, sich mit allen rechtlichen Mitteln gegen die Sperrung von Angeboten der Gruppe wehren zu wollen.