Wettbüro-Verbot um Schulen verstößt eventuell gegen EU-Recht

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Zweifel an den aktuellen Regeln zum Mindestabstand von Wettbüros zu Schulen im Freistaat. Das Verwaltungsgericht Würzburg gab am Dienstag der Beschwerde eines betroffenen Wettbürobetreibers aus Passau auf vorläufigen Rechtsschutz nach, wie es mitteilte. Grund dafür ist, dass die bayerische Glücksspielregelung nach erster Einschätzung des Gerichts voraussichtlich gegen EU-Recht verstößt.

In Bayern gilt die Regel, dass zwischen einer Wett-Vermittlungsstelle und einer Schule mindestens 250 Meter liegen müssen. Dazu erklärte der Verwaltungsgerichtshof, die Regelung verletze wahrscheinlich das europarechtliche Kohärenzgebot, weil die Einschränkung nicht für Spielhallen gelte. Nach Meinung des Gerichts sei das Gefährdungs- und Suchtpotenzial von Geldspielgeräten aber mindestens ebenso hoch wie das von Sportwetten.

Im konkreten Fall geht es um eine Wettvermittlungsstelle in etwa 65 Metern Entfernung zu einer weiterführenden Schule. Als Folge der Entscheidung muss das Wettbüro in Schulnähe zunächst nicht geschlossen werden, obwohl die Regierung von Niederbayern dies angeordnet hatte. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht allerdings noch aus. Hier geht es zur Entscheidung im Wortlaut.