Bremen: Neue Schulungsbedingungen für Servicepersonal
Wie der Nordwestdeutsche Automatenverband in einem Schreiben verkündet, müssen gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bremischen Spielhallengesetzes Unternehmer das Spielhallen-Personal alle zwei Jahre fachkundig schulen lassen. Die Bremer Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation, Kristina Vogt (Die Linke), habe eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, die das ...