MPK: Weitere Unterstützung für Unternehmen

Bund und Länder stellen mit der Überbrückungshilfe IV betroffenen Unternehmen weiterhin finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung. Dies meldet der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) in einer Meldung zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 21. Dezember.

Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

– Die Regierungschefinnen und Regierungschefs und der Bundeskanzler appellieren weiterhin, dass bereits doppelt-geimpfte Personen eine Auffrischungsimpfung (Booster) vornehmen lassen sowie ungeimpfte Personen dringend einen Termin zur Erst- und Zweitimpfung wahrnehmen sollen. Die notwendigen Kapazitäten stehen bereit und die Impfkampagne wird auch über die Weihnachtstage sowie an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr und darüber hinaus fortgeführt.

– Für ungeimpfte Personen gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind von der Regelung ausgenommen.

– Ungeimpfte dürfen darüber hinaus in den Arbeitsstätten nur mit tagesaktuellem Test tätig sein. Auch die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Züge des Nah- und Fernverkehrs ist für Ungeimpfte weiterhin nur mit einem tagesaktuellen Test möglich.

– Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 sollen die Bundesländer die aktuellen Kontaktbeschränkungen ausweiten. Für private Zusammenkünfte von geimpften oder genesenen Personen gilt sodann eine Obergrenze von max. 10 Personen. Kinder unter 14 Jahre sind von der Regelung ausgenommen. Nimmt eine ungeimpfte Person an einem Treffen teil, so gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen.

– Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind möglich.

– Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten. Ebenso sollen überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen ab diesem Tag ohne Zuschauer stattfinden.

– Bund und Länder stellen mit der Überbrückungshilfe IV betroffenen Unternehmen weiterhin finanzielle Unterstützungsmaßnahmen zur Verfügung und werden bei Bedarf ggf. Anpassungen und Erweiterungen der bestehenden Programme vornehmen.

Die Umsetzung der Beschlüsse obliege nunmehr den Bundesländern, heißt es vom BA. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs würden gemeinsam mit dem Bundeskanzler das weitere Vorgehen am 7. Januar 2022 beraten.

Weitere Infos zu den Beschlüssen finden Sie hier.

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