Glücksspiel-Survey und Staatsvertrag: Erklärung des DSWV

Der Deutsche Sportwetten-Verband (DSWV) erklärt in einem Statement, dass der Glücksspiel-Survey 2021 keine Rückschlüsse über die Wirkung des Glücksspielstaatsvertrags zulasse. Die Schlussfolgerung, dass die Zahl der Menschen mit problematischem Spielverhalten in Deutschland mit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 von 400.000 auf 1,4 Millionen gestiegen sein soll, sei nicht möglich, betont der DSWV. Laut Verband hatten zuvor mehrere Medien unter Bezugnahme auf den Glücksspiel-Survey 2021 über eine solche angebliche Wirkung berichtet. Aus zwei Gründen sei dies nicht herleitbar. Zum einen aufgrund fehlender Vergleichbarkeit. Zum anderen weil der Survey eine Nullmessung – also eine Bezugsmessung vor dem Einsetzen zu erwartender Veränderungen – zur Neuregelung des deutschen Glücksspielmarkts sei.

Verlässliche Rückschlüsse nicht möglich

Über zehn Jahre hinweg seien die Prävalenz-Studien durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) durchgeführt worden, erklärt der DSWV. Diese wiesen die Zahl der Menschen mit problematischem Spielverhalten als stabil bzw. leicht rückläufig aus. 2021 habe ein fundamentaler Wechsel in der Erhebung dieser Daten stattgefunden: Der Glücksspiel-Survey 2021 wurde erstmals durch das Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD) erhoben. Laut Studienautoren handelt es sich dabei um einen „methodischen Neustart“. Eine Vergleichbarkeit der neuen Daten mit den bisher bekannten Zahlen sei folglich „nur begrenzt“ möglich.

„Der Survey 2021 versucht, einen Ausgangspunkt für die Erfassung von Auswirkungen der neuen gesetzlichen Regelungen – gewissermaßen eine Nullmessung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Glücksspielstaatsvertrags 2021 – zu schaffen“, erläutert der DSWV. Daher seien verlässliche Rückschlüsse über die Auswirkungen des Staatsvertrags auf Basis des vorliegenden Surveys nicht möglich.

Kanalisierung in legalen Markt am wirkungsvollsten für Spielerschutz

Von DSWV-Präsident Mathias Dahms (Foto) heißt es dazu: „Der DSWV begrüßt eine daten- und faktenbasierte Diskussion über das Spielverhalten in Deutschland. Die Ableitungen müssen jedoch schlüssig sein und auf gesicherten Fakten beruhen. Die für Ende 2026 geplante Evaluierung des Staatsvertrags muss dabei die Erfahrung aller Stakeholder berücksichtigen. Nur so kann der Erkenntnisgewinn zu einer konstruktiven Zusammenarbeit aller Anspruchsgruppen zum Wohle der Kunden führen. Spieler- und Jugendschutz funktioniert am wirkungsvollsten durch eine erfolgreiche Kanalisierung in den legalen Markt mit lizenzierten Anbietern.“