GGL setzt 50.000 Euro Zwangsgeld gegen Red Rhino fest

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat gegenüber der Glücksspielanbieterin Red Rhino Limited ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000 Euro festgesetzt. Wie die GGL mitteilt, hatte die Glücksspielanbieterin Red Rhino Limited trotz einer vollziehbaren Untersagungsverfügung weiterhin unerlaubte Online-Glücksspiele in Deutschland angeboten.

Eine Einstellung des Glücksspielangebotes auf der Internetseite platincasino.de sei zwar erfolgt. Nicht jedoch auf der gleichnamigen Internetseite mit der Domainendung „.com“, erläutert die Behörde. Ebenfalls wurde gegen eine im Zusammenhang mit der Red Rhino Limited aufgetretene Zahlungsdienstleisterin ein hohes Zwangsgeld festgesetzt.

Signal für konsequentes Vorgehen

Die GGL wolle dem Markt so signalisieren, dass sie konsequent gegen unerlaubte Online-Glücksspielangebote vorgeht und die ihr zur Verfügung stehenden Verwaltungsmaßnahmen ausschöpft, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Zwangsgelder könnten zudem grundsätzlich so lange wiederholt bzw. erhöht werden, bis die Untersagungsverfügung befolgt wird.

GGL-Vorstand Benjamin Schwanke berichtet von ersten Auswirkungen der Maßnahmen der GGL. „Wir stellen eine zunehmende Zurückdrängung bestehender unerlaubter Online-Glücksspielangebote fest.“ Vorstandskollege Ronald Benter ergänzt: „Damit geht eine Kanalisierung zu legalen Angeboten einher. Verbraucher sollten sichergehen, dass sie ausschließlich legale Online-Glücksspiel-Angebote nutzen, da hier die strengen gesetzlichen Spielerschutzmaßnahmen durch die GGL beaufsichtigt werden.“

Alle erlaubten Anbieter sind der auf amtlichen Whitelist aufgeführt. Abrufbar ist sie hier auf der GGL-Website. Damit Verbraucher darüber hinaus legale Glücksspielangebote im Internet noch einfacher erkennen können, stellt die GGL den von der Behörde erlaubten und beaufsichtigten Anbietern seit Juli das „GGL Prüf- und Erlaubnissiegel“ zur Verfügung.