GGL: „Vollzugsinstrumente in einer Hand“

Seit 1. Juli 2022 ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale) zuständig für die Bekämpfung von illegalem länderübergreifendem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür. Vor diesem Hintergrund veranstaltete die Behörde am 8. Juli eine Pressekonferenz, um über ihr künftiges Vorgehen und die ihr zur Verfügung stehenden Vollzugsinstrumente zu informieren.

„Wir sind davon überzeugt, dass die Regulierung des Glücksspiels im Internet erfolgreich sein wird“, zeigte sich GGL-Vorstand Benjamin Schwanke (rechts) optimistisch. Als absoluten Trumpf der Regulierung bewertet Schwanke, dass „erstmalig sämtliche Instrumente zur Bekämpfung des illegalen Online-Spiels in einer Hand gebündelt sind“. Dadurch sei es noch besser möglich, „den Vollzug zu konzentrieren“.

„Voraussetzung für die Bekämpfung des illegalen Marktes ist die Schaffung eines legalen Marktes“, fasste Ronald Benter, der zusammen mit Schwanke Teil der Doppelspitze der GGL ist, die veränderten Rahmenbedingungen unter dem neuen Glücksspielstaatsvertrag zusammen. Dadurch wird es leichter, legale und illegale Angebote zu unterscheiden. Als „klassisches Instrument“ gegen illegale Anbieter kann die GGL auf verwaltungsrechtliche Untersagungsverfügungen zurückgreifen, die sich bis zu einer Zwangsgeldfestsetzung steigern können. Erste Untersagungsverfügungen seien bereits an größere Anbieter verschickt worden.

Weitere Vollzugsinstrumente sind das Payment-Blocking, bei dem die Zahlungsdienstleister in die Pflicht genommen werden, Zahlungen von Spielern an illegale Anbieter zu unterbinden, und das neu im Staatsvertrag verankerte IP-Blocking. Beim IP-Blocking werden die Internet-Provider im Rahmen einer ordnungsrechtlichen Verfügung aufgefordert, die Zugriffsmöglichkeit zum unerlaubten Angebot über Internetzugänge zu sperren. Anfang Juli habe die Behörde bereits das erste Verwaltungsverfahren zum IP-Blocking eingeleitet: Ziel ist die Sperrung von nicht erlaubnisfähigen Lotteriewetten eines großen Unternehmensgeflechts, das unter den bekannten Marken Lottoland und Lottohelden schon seit Jahren aktiv ist. Vorausgegangen seien Untersagungen, die gegen diese Anbieter durch mehrere Länder verfügt wurden.

Der Kampf gegen illegales Glücksspiel wird die GGL schließlich auch durch stärkere Kooperation mit anderen Behörden führen. Lesen Sie in der Juli-Ausgabe von games & business, mit welchen Behörden konkret die GGL die Zusammenarbeit ausbauen will und welche Vorteile sie sich davon verspricht. Hier geht es zum kostenlosen Probe-Abo.