Gauselmann/XTiP: Erfolg vor Verwaltungsgericht Bremen

Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat die aufschiebende Wirkung der Klagen der XTiP Sportwetten Shops GmbH in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren angeordnet. Darüber informiert die Gauselmann Gruppe in einer Pressemitteilung. Noch vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen das Bremische Glücksspielgesetz hatte die XTiP Sportwetten Shops GmbH demnach gegen die Versagung des Weiterbetriebs ihrer Sportwettbüros in Bremen ab dem 1. Juli 2023 geklagt. Die Bremische Innenbehörde hat für deren Öffnung bislang keine über den 30. Juni 2023 hinausgehenden Erlaubnisse erteilt. Aufgrund dieses Beschlusses dürfen die drei XTiP-Sportwettshops Gauselmann zufolge vorerst weiter geöffnet bleiben, bis eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen wird. Es handelt sich um die Bremer Standorte Bahnhofsplatz 29–31, Kirchhuchtinger Landstraße 49 und Zur Vegesacker Fähre 2.

Vor knapp einem Jahr standen die Sportwettshops in Bremen schon einmal im Fokus. Hintergrund ist, dass Bremer Wettbüros nach einer Änderung des Bremischen Glücksspielgesetzes verpflichtet worden waren, den rechtmäßigen Betrieb ihrer Wettshops zu beweisen. Gauselmann hatte das für XTiP lückenlos bewiesen.

Die Gauselmann Gruppe ist seit dem Jahr 2013 unter der Marke XTiP auf dem deutschen Sportwettmarkt aktiv. Neben einem stationären Angebot mit eigenbetriebenen Wettshops und Franchisestandorten stellt XTiP auch ein Online-Sportwettangebot zur Verfügung. Im Jahr 2020 wurde die XTiP Sportwetten Vertrieb GmbH in die Merkur Sportwetten GmbH eingegliedert. Diese betreut seither das Franchise-Geschäft auf dem deutschen Sportwettmarkt. Die Marke XTiP ist für den nationalen Vertrieb erhalten geblieben.