Entlastungspaket III: Maßnahmen für Unternehmen

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung enthält neben den Maßnahmen für private Haushalte auch konkret auf Unternehmen zugeschnittene Unterstützungsmaßnahmen. Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) hat die wichtigsten zusammengefasst. Das geplante Entlastungspaket umfasst Maßnahmen in Höhe von mehr als 65 Milliarden Euro, die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen angesichts steigender Preise entlasten sollen.

Mittels einer Strompreisbremse wird für Haushalte und Unternehmen ein „Basisverbrauch“ definiert. So soll eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis bezogen werden können. Jeglicher Verbrauch über diesen Basisverbrauch wird zum Marktpreis abgerechnet. Dadurch sollen Haushalte und Unternehmen entlastet und gleichzeitig ein Anreiz zum Energiesparen gesetzt werden.

Die Bundesregierung und die Sozialpartner (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) arbeiten an einer Lösung, um einer Lohn-Preis-Spirale aufgrund zunehmender Einkommensverluste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit einhergehender Ausgleichsforderungen vorzubeugen. Die Bundesregierung schlägt hierzu vor, dass einmalige Zusatzzahlungen von Arbeitgebern an ihre Beschäftigten bis zu einem Betrag in Höhe von 3.000 EUR steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei sein sollen.

Energieintensive Unternehmen, die ihre Steigerung der Energiekosten nicht weitergeben können, sollen durch ein spezielles Programm unterstützt werden.

Maßnahmen, die der Energieeffizienz und Investitionen in Substitutionsmaßnahmen (Austausch) dienen, sollen gefördert und unterstützt werden.

Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen, nämlich das KfW- Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR), die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Liquiditätssicherung sowie das Energiekostendämpfungsprogramm werden bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert.

Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird ebenso verlängert.

Bis zum 31. März 2024 wird die Umsatzsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen werde nun in den jeweiligen Ministerien umgesetzt, bzw. es würden bestimmte Maßnahmen zunächst noch den ordentlichen Gesetzgebungsprozess durchlaufen, informiert der BA. Hier geht es zur Übersicht der Bundesregierung zu den geplanten Maßnahmen im Entlastungspaket.

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