Dehoga: 50.000er-Grenze der 7-Prozent-Petition geknackt

Die 50.000-Unterschriften-Marke der Dehoga-Petition zur Beibehaltung der 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie sind am 25. August erreicht worden. Das bedeutet das Quorum und ein erstes Zwischenziel, wie der Bundesverband des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes meldet. Gleichzeitig ruft der Dehoga zum Weitermachen auf. „Wir sind uns sicher: Da geht noch viel mehr. Wir wollen zeigen, wie groß der Kreis der Befürworter der 7 % ist.“ Jede Unterschrift zähle. „Lassen Sie uns mit einer maximalen Unterstützerzahl demonstrieren, wie existenziell wichtig die Beibehaltung der 7 % ist“, heißt es vom Verband.

Aktuell haben mehr als 56.550 Menschen unterzeichnet. Hier geht es zur Dehoga-Petition mit der Forderung „Keine Steuererhöhung: 7 % Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie müssen bleiben!“ Neben Unterstützung durch die Unterschriftensammlung zeigt der Dehoga weitere Aktionsmöglichkeiten pro 7 Prozent auf. Diese reichen von Kontaktaufnahmen zu Politikern, Journalisten, Gästen und in Social Media bis hin zur 7 %-Kampagnen-T-Shirt-Bestellung.

Paradoxes Mehrwertsteuer-System

Final entschieden über eine Fortführung der 7 Prozent wird wohl erst Richtung Jahresende. Wie der Dehoga ausführt, hatte Bundeskanzler Olaf Scholz in dieser Frage zuletzt auf die Monate „November oder Dezember“ verwiesen. Da Bundesrat und Bundestag gemeinsam entscheiden müssten, müsste auch das entsprechende Gesetz in beiden Kammern mehrheitsfähig sein. Zum Jahresende werde man mit Blick auf die weitere Finanzentwicklung sehen können, „was da geht“, so Scholz.

Für Bundesfinanzminister Christian Lindner weist das Mehrwertsteuer-System „viele Paradoxien“ auf und ist „reform- und korrekturbedürftig“. In einem Interview mit der Abendzeitung aus München erklärte Lindner vor Kurzem am Beispiel der Pizza den Widerspruch im Steuersystem. „Es ist ja durchaus kurios, dass – gesetzt den Fall, die Steuer steigt wieder – eine Pizza, die man abholt oder sich liefern lässt, mit sieben Prozent besteuert wird, eine Pizza, die man im Restaurant isst, aber mit 19.“ Der Dehoga Bundesverband setzt sich vor diesem Hintergrund seit Jahrzehnten für die steuerliche Gleichbehandlung von Essen ein – egal wo und wie zubereitet oder konsumiert. Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges: „In 23 EU-Staaten wird ja richtigerweise auch kein Unterschied zwischen dem Fertigsalat aus dem Supermarkt, der Essenslieferung und dem Essen im Restaurant gemacht.“

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