Corona-Überbrückungshilfe IV ab sofort beantragen

Unternehmen, die weiterhin stark von den Corona-Maßnahmen betroffen sind, können ab dem 7. Januar Überbrückungshilfe IV beantragen. Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt.

Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird nun im Wesentlichen als Überbrückungshilfe IV bis Ende März 2022 fortgeführt, heißt es einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums.

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen. Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. Weitere Infos zur Überbrückungshilfe IV finden Sie hier.

Foto: © Bundesminsterium für Finanzen