BaWü: Verfassungsbeschwerden erneut erfolgreich

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat drei weiteren Verfassungsbeschwerden von Spielhallenbetreibern stattgegeben. Im Zentrum steht die Verfassungswidrigkeit des bisherigen gerichtlichen und teils auch behördlichen Umgangs mit Bestandsspielhallen in Abstandskonkurrenz seit dem Jahr 2017. Das berichtet die Kanzlei Benesch Rechtsanwaltschaftspartnerschaft, welche die Verfahren führte, in einer Pressemitteilung. Federführend war Rechtsanwalt Dr. Roland Hoffmann (l.).

Alle drei erfolgreichen weiteren Verfassungsbeschwerden wurden im Jahr 2022 erhoben und richteten sich insbesondere gegen Eilentscheidungen des 6. Senats des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Az.: 1 VB 63/22, 1 VB 72/22 und 1 VB 82/22), so die Kanzlei. Im Verfahren 1 VB 63/22 hatte der Verfassungsgerichtshof bereits zuvor mit Beschluss vom 5. September 2022 eine positive Eilentscheidung zu Gunsten der Beschwerdeführerin erlassen.

Beschlüsse aufgehoben

In allen drei nun entschiedenen Fällen wurden die angegriffenen Beschlüsse aufgehoben und die Verfahren zur erneuten Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen, berichtet die Kanzlei. Der Verfassungsgerichtshof folge damit jener Rechtsprechungslinie, die er bereits zuvor in den von der Kanzlei Benesch & Rechtanwaltspartnerschaft geführten Verfassungsbeschwerdeverfahren (VB 98/19 und VB 156/21) eingeschlagen hat. Im Kern gehe es dabei um die Verfassungswidrigkeit des bisherigen gerichtlichen und teils auch behördlichen Umgangs mit Betandsspielhallen in Abstandskonkurrenz seit dem Jahr 2017. Insbesondere die bisher alleine in Baden-Württemberg angewandte Prüfungsreihenfolge (Härtefall- vor Auswahlentscheidung) sowie die sogenannte “Zäsur“-Rechtsprechung seien vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig verworfen worden. Hier geht es zur Pressemitteilung und zum Urteil.

Parallel zu den oben genannten Verfahren wurde noch über mehrere Verfassungsbeschwerden weiterer Betreiber entschieden, wie die Kanzlei Benesch & Rechtanwaltspartnerschaft weiter ausführt. Dies Entscheidungen dürften laut der Kanzlei ebenfalls der im Urteil vom 2. März 2023 vorgezeichneten Linie folgen und wurden nach der Presseveröffentlichung der Eilentscheidungen zu den vorgenannten Verfahren beim Verfassungsgerichtshof anhängig gemacht. Die schriftlichen Urteile würden voraussichtlich in der Woche nach Ostern an die Beteiligten versendet werden.

Foto: Haben einen weiteren Erfolg für Spielhallenbetreiber in Baden-Würrtemberg errungen: die Rechtsanwälte Dr. Roland Hoffmann und Marcus Röll (r.).