13.04.2023
BAV, FGA und Benesch produzieren Aufklärungsfilm
Ein Aufklärungsfilm soll über die Unterschiede zwischen legalen und illegalen Geräten informieren. Entstanden ist der Film aus einer Zusammenarbeit des Bayerischen Automaten-Verbands (BAV) mit dem Fachverband Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) und der Kanzlei Benesch & Partner sowie mit Unterstützung des Bundesverbands Automatenunternehmer (BA). Zunächst werde ein 7-minütiger Aufklärungsfilm veröffentlicht, der sich primär an Behörden, Polizei, Politiker und Ministerien richtet. Dieser Film kann hier abgerufen werden.
Mit dem Film wollen die Beteiligten laut Pressemitteilung aufzeigen, wie illegale Fungames-Automaten von legalen Geräten unterschieden werden und welche Maßnahmen die zuständigen Behörden ergreifen können. Unter anderem fehle den illegalen Geräten eine Auszahlvorrichtung. Häufig gebe es Aufkleber wie „Nur zur Unterhaltung“ oder „keine Auszahlung“. Da die illegalen Geräte nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprächen, hätten sie auch keine PTB-Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sowie oft auch keine CE-Kennzeichnung.
„Aufklärung und Transparenz“
„Mit diesem Film möchten wir einen Beitrag zur Aufklärung und transparenten Information leisten, so dass die zuständigen Behörden, aber auch die Spieler selbst illegale Fungames von legalen Geräten klar unterscheiden können. Denn Spielerinnen und Spieler müssen maximalen Schutz genießen. Und die Steuerhinterziehung muss verhindert werden,“ erklärt Andy Meindl (links), Präsident des Bayerischen Automaten-Verbands.
„Illegale Glücksspielgeräte sind nicht nur ein Risiko für die Spielenden, sondern auch für den Staat und die legalen Anbieter,“ legt Sabine Dittmers-Meyer (rechts), Vorsitzende des FGA dar, „wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass illegal betriebene Fungames-Automaten keine Chance haben und die Spielerinnen und Spieler maximal geschützt werden.“
Für den Mai 2023 ist die Veröffentlichung eines weiteren Films angekündigt. Dieser soll sich primär an Betreiber von Lokalitäten richten, die eine Aufstellung von illegalen Automaten in Erwägung ziehen oder bereits solche in Betrieb haben.
Foto (von links nach rechts): Andy Meindl, Präsident des Bayerischen Automaten-Verbands, Mirko Benesch, Benesch & Partner, und Sabine Dittmers-Meyer, Vorsitzende des FGA. © Uwe Specht