Änderung Arbeitsverträge: Merlato-Angebot

Seit dem 1. August 2022 müssen Arbeitsverträge schriftlich fixiert und eine Vielzahl von Arbeitsbedingungen künftig bereits im Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Das „Vertragspaket Arbeitsrecht“ von Merlato bietet hierfür Unterstützung.

Hintergrund ist die neue Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union (Arbeitsbedingungenrichtlinie). Sie wird im Wesentlichen durch Änderungen des Nachweisgesetzes (NachweisG) umgesetzt.

Zwar hatten in der Vergangenheit Arbeitnehmer nach dem Nachweisgesetz einen Anspruch auf Aushändigung eines schriftlichen Arbeitsvertrages, der die wesentlichen Arbeitsbedingungen wiedergab. Die Nichteinhaltung dieser Vorgabe war jedoch nicht bußgeldbewehrt. Sie hatte lediglich Folgen bei der Beweislastverteilung. Mit der Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie stellen Verstöße gegen Vorschriften des NachweisG nun eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit einer Geldbuße von jeweils bis zu 2.000 Euro geahndet werden. Darauf macht Merlato aufmerksam.

Aktualisiertes Vertragspaket Arbeitsrecht

Das Unternehmen Merlato, das Kunden in den Bereichen Personalentwicklung, Unternehmensoptimierung sowie Suchtprävention berät, bietet das Vertragspaket Arbeitsrecht für Glücksspielbetriebe an. Die Verträge wurden von der Anwaltskanzlei Böhm & Hilbert erstellt. Zu den Vertragsformularen zur Personalarbeit in Spielhallen und Gastronomie gehören auch Musterarbeitsverträge für den Bereich des gewerblichen Glücksspiels. Vor dem Hintergrund der seit 1. August geltenden rechtlichen Neuregelungen ist das Vertragspaket durch die Kanzlei auf den neuesten Stand gebracht worden, betont Merlato. Die aktualisierte Version kann im Unternehmens-Webshop bestellt werden.