Neues Gesetz: Anpassung von Arbeitsverträgen

Ein neues Gesetz zwingt zur Anpassung von Arbeitsverträgen: Nahezu alle Arbeitgeber müssen zum 1. August 2022 ihre bisherigen Arbeitsvertragsmuster an die Arbeitsbedingungenrichtlinie der EU anpassen. Der Bundestag hat am 23. Juni 2022 das entsprechende Gesetz zur Umsetzung verabschiedet. Dies meldet der arbeitsrechtliche Berater des Forums, RA Dirk Stapel (Foto), in einem Rundschreiben des Forums. Die Anpassungen würden oftmals nicht nur geringfügiger Natur sein: „In den meisten Fällen werden die Vertragsmuster grundlegend überarbeitet werden müssen.“

Die Neuregelungen würden für alle Verträge gelten, die ab dem 1. August 2022 abgeschlossen werden. Stapel: „Da die Zustimmung des Bundesrats noch fehlt, und Änderungen am Gesetzestext daher noch möglich sind, wird es in der Praxis kaum möglich sein, die neuen Vertragsmuster bis zum 31. Juli 2022 zu erstellen. Es sollte aber jeder Arbeitgeber versuchen, die gesetzliche Neureglung bis spätestens Ende August umzusetzen.“

Bußgelder drohen

Dies gelte insbesondere vor dem Hintergrund, dass Verstöße gegen zumindest Teile der gesetzlichen Neuregelung künftig bußgeldbewehrt sind. „Es drohen Bußgelder bis zur Höhe von 2.000 Euro bei Verstößen. Da bei Verstößen diese sich vermutlich nicht nur auf ein Arbeitsverhältnis beziehen, und das Bußgeld für jeden Verstoß festgesetzt werden kann, drohen hier ganz erhebliche Summen“, erklärt Stapel.

Auswirkungen auf ältere Arbeitsverträge

Die Neuregelung habe allerdings auch Auswirkungen auf vor dem 1. August 2022 geschlossene Arbeitsverträge: „Jeder vor dem 1. August 2022 eingestellte Arbeitnehmer kann nämlich verlangen, dass ihm die Arbeitsbedingungen auf Basis der gesetzlichen Neuregelung durch den Arbeitgeber mitgeteilt werden. Dieser Aufforderung hat der Arbeitgeber innerhalb einer Woche nachzukommen, und zwar in Schriftform. Hier sollte jeder Arbeitgeber überlegen, ob er angesichts dieser Vorgabe nicht unaufgefordert jeden Bestandsmitarbeiter bereits jetzt über die Arbeitsbedingungen entsprechend den gesetzlichen Neuregelungen informiert.“ Mindestens sollte aber jeder Arbeitgeber ein Musterantwortschreiben auf Basis der gesetzlichen Neuregelung vorbereiten, das dann einheitlich bei entsprechenden Aufforderungen versendet wird.

Lesen Sie  den ausführlichen Artikel von Dirk Stapel in der Juli-Ausgabe von games & business. Noch kein Abonnent? Hier gehts zu unserem Probe-Abo.