Werberegeln für Online-Glücksspiel

Das Glücksspielkollegium der Länder muss sich auf Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Werbung für Online-Glücksspiel einigen. Allerdings finden liberale und restriktive Kräfte nur schwer zu einem Konsens – zum Leidwesen der Glücksspielanbieter. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass aus dem grundsätzlichen Werbeverbot des alten Staatsvertrags eine grundsätzliche Werbemöglichkeit geworden ist. Wie Werbung für Online-Glücksspiel in Zukunft konkret ausgestaltet werden kann, regelt allerdings nicht allein der Paragraph 5: Der Glücksspielstaatsvertrag eröffnet der behördlichen Ebene bewusst einen gewissen Spielraum, den Paragraphen 5 mit zusätzlichen Inhalten zu füllen. Da die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder erst ab dem 1. Januar 2023 sämtliche Aufgaben wahrnehmen soll, ist in der Zwischenzeit das Glücksspielkollegium, das Koordinierungsgremium der Bundesländer in der Glücksspielregulierung, dafür zuständig.

„Im Glücksspielkollegium gibt es nach wie vor einen Kampf zwischen restriktiven und liberalen Kräften“, sagt Julia Lensing, Geschäftsführerin des Deutschen Online Casinoverbands (DOCV) gegenüber games & business. Die Branche vertritt die Ansicht, dass Werbung für genehmigte Angebote essenziell wichtig ist, um Spieler an den legalen Glücksspielmarkt zu binden. Wie sich nun abzeichnet, scheint das Glücksspielkollegium die Branche nicht so erhört zu haben, wie diese sich das vorgestellt hat.

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