Vorkrisenumsätze im Gastgewerbe noch nicht erreicht

Das Gastgewerbe hat nach drei Verlustjahren in Folge immer noch nicht die Vorkrisenumsätze erreicht. Darauf macht der Dehoga Bundesverband aktuell aufmerksam und beruft sich auf am 17. Mai veröffentlichte Quartalszahlen des Statistischen Bundesamts. Der Gastgewerbeumsatz ist demnach von Januar bis März gegenüber dem ersten Quartal 2019 real um 12,5 Prozent gesunken (nominal +7,1 Prozent). Zwar habe das Gastgewerbe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum inflationsbereinigt 15,2 Prozent mehr umgesetzt (nominal 27,1 Prozent), heißt es weiter. Dabei sei jedoch zu berücksichtigen, dass das erste Quartal 2022 noch massiv von den Corona-Einschränkungen geprägt war mit gravierenden Umsatzeinbußen für Gastronomie und Hotellerie (real -24 Prozent im Vergleich zu 2019).

Über 36.000 Unternehmen verloren

Vor diesem Hintergrund betont Dehoga-Präsident Guido Zöllick (Foto): „Die Herausforderungen im Gastgewerbe sind gewaltig. Unsere Betriebe leiden unter dem weiter wachsenden Kostendruck.“ Dass Umsatzrendite und Gewinne deutlich gesunken seien, zeige darüber hinaus auch eine aktuelle Studie des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands.

Durch die massiven Einbußen in der Corona-Krise sei die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche bereits von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 zurückgegangen (Stand 2021, Destatis-Umsatzsteuerstatistik veröffentlicht im März 2023). „Damit verlor die Branche innerhalb von zwei Coronajahren 36.000 Unternehmen, ein Rückgang von 16,1 Prozent“, so Zöllick. Für attraktive Innenstädte wie auch für lebenswerte ländliche Räume seien die Betriebe aber unverzichtbar.

„Sieben Prozent Mehrwertsteuer müssen bleiben“

Zöllick fordert daher die dauerhafte Geltung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in Restaurants. Eine Steuererhöhung hätte fatale Folgen. „Die sieben Prozent Mehrwertsteuer müssen bleiben“, betont Zöllick. „Nur mit den sieben Prozent ist es gelungen, die explodierenden Kosten bei Energie, Lebensmitteln und Personal zumindest teilweise aufzufangen“, erklärt er. „Bei einer Anhebung der Mehrwertsteuer müssten die Betriebe die Kostensteigerungen zwangsläufig 1:1 über höhere Preise an die Gäste weitergeben.“ Dies könne nicht gewollt sein. „Wir wollen, dass sich alle Gäste auch in Zukunft einen Gasthausbesuch leisten können.“ Die steuerliche Gleichbehandlung von Essen müsse bleiben.

Bild: © Dehoga Bundesverband/Svea Pietschmann