Verlängerung der Steuererklärungsfristen

Mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung erhalten Unternehmer und Arbeitnehmer mehr Zeit für ihre Steuererklärungen, berichtet das Forum der Automatenunternehmer. Verlängert wurden die Fristen für den Besteuerungszeitraum 2020 in beratenen Fällen und die zinsfreien Karenzzeiten. Ebenso wurden die Erklärungsfristen und Karenzzeiten für 2021 bis 2024 verlängert, erläutert der Verband.

Neue Abgabefrist für 2020

Alle Steuerzahler, die ihre Steuererklärungen 2020 mithilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins erstellen lassen, erhalten Aufschub. Statt dem 31. Mai 2022 erwartet das Finanzamt die Erklärungen 2020 nun spätestens am 31. August 2022.

Neue Abgabefrist für 2021

Für das Steuerjahr 2021 wird Arbeitnehmern und Unternehmern noch mehr Zeit eingeräumt. Wer steuerlich keine Beratung in Anspruch nimmt, muss spätestens am 31. Oktober 2022 die Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln. Steuerzahler, deren Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt werden, müssen die Erklärungen 2021 spätestens bis 31. August 2023 einreichen.

Neue Abgabefrist für 2022

Die Abgabetermine der Steuererklärungen 2022 sind ebenfalls verlängert: Für nicht beratene Steuerzahler gilt der 2. Oktober 2023 als neuer Abgabetermin und für beratene Steuerzahler der 31. Juli 2024.

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