„Toxischer Wettbewerb“ im Glücksspielmarkt

„Toxischer Wettbewerb“, so bezeichnete Jutta Keinath, Leiterin Abteilung Politik und Grundsatzfragen bei der Schmidt Gruppe Service, die Lage der Anbieter legalen Glücksspiels gegenüber illegalen Anbietern. Auch sonst fiel ihre Zwischenbilanz zum Glücksspielstaatsvertrag beim 20. Symposium Glücksspiel an der Universität Hohenheim negativ aus.

„Mit Repression allein bekommt man den Markt nicht in den Griff“, kritisierte Keinath bei einer Podiumsdiskussion. Obwohl sie das bundesweite Spielersperrsystem OASIS als „uneingeschränkten Erfolg“ begrüßte, bescheinigte sie der Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland, insgesamt „Fehlentwicklungen im Markt“ zu fördern. Schuld seien zum einen die starren Mindestabstandsgebote, aufgrund derer viele legale Spielhallen schließen müssen. Noch gravierender sei aber die Überregulierung des Spiels an den Geldspielgeräten selbst. „Wenn wir gezwungen sind, unsere Produkte so unattraktiv zu gestalten, dass der Gast das Spiel nicht mehr will, dann brauchen wir über Kanalisierung nicht mehr zu reden.“ Für legale Anbieter gebe es oftmals „keine Rentabilität mehr“. Damit spielte Keinath auf die Rede an, mit der Leonie Dirks, Ministerialdirektorin und Amtschefin im baden-württembergischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, am 14. März das Symposium eröffnet hatte. „Das Glücksspiel soll in den legalen Angeboten kanalisiert und der Schwarzmarkt zurückgedrängt werden“, hatte Dirks betont.

Durch Regulierung des gewerblichen Geldspiels – etwa die Technische Richtlinie (TR) 5 – auf der anderen Seite die Attraktivität staatlicher Angebote wie Spielbanken zu steigern, sei „genau die Zielsetzung der Regulierung“, sagte hingegen Axel Holthaus, Federführung des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Gleichwohl betonte auch Holthaus, beim Kampf gegen das illegale Spiel sollten „alle nach ihren Möglichkeiten an einem Strang ziehen“. Allerdings sah er auch Defizite auf staatlicher Seite – etwa bei der Kontrolle, um illegale Anbieter aus dem Verkehr zu ziehen. „Wenn 44 Prozent aller Ordnungsämter keine Kontrollen beim gewerblichen Spiel durchführen, ist das kein böser Wille, es fehlen einfach die Leute, die TR5-Geräte von Fungames unterscheiden können.“

Welche Zwischenbilanz Vertreter der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder zum Glücksspielstaatsvertrag ziehen, lesen Sie in der April-Ausgabe von games & business. Wir berichten ausführlich über das zweitägige Symposium, erläutern unter anderem auch den aktuellen Stand der Erlaubniserteilung für das Online-Glücksspiel und beantworten die Frage, ob Selbstsperren ein effektives Mittel des Spielerschutzes sind.

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Foto: Insgesamt rund 300 Teilnehmer verfolgten das Symposium Glücksspiel vor Ort im Audimax der Universität Hohenheim und online zugeschaltet.