BA informiert über Strompreisbremse

Die Energiekrise und die damit verbundene Kostenexplosion für Strom und Gas beschäftigt Deutschland. Um den negativen Effekten entgegenzutreten, hat der Bundestag Ende des vergangenen Jahres Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse sowie zur Einführung einer Gaspreisbremse verabschiedet. Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) fasst die wichtigsten Informationen zu den neugeschaffenen Regelungen für die Branche zusammen.

Beide Preisbremsen gelten zunächst nur für das Jahr 2023, könnten jedoch per Rechtsverordnung bis zum 30. April 2024 verlängert werden. Abhängig vom Jahresverbrauch wird für jede Entnahmestelle ein Entlastungskontingent bestimmt, welches bis zu 80 Prozent des Jahresverbrauchs umfasst. Für das ermittelte Kontingent gilt ein garantierter Brutto-Arbeitspreis für 12 Cent/KWh bei Gas und 40 Cent/KWh für Strom. Grundsätzlich werden Energieversorger die Preisbremsen automatisch und ohne gesonderten Antrag auf bestehende Lieferverträge anwenden. Trotzdem empfiehlt der BA, das bestimmte Entlastungskontingent anhand des bisherigen Verbrauchs kritisch zu prüfen.

Detailliertere Infos rund um die Berechnung der Strompreisbremse, Härtefallregelungen, Sonderprobleme, Meldepflichten und Höchstgrenzen der Entlastung hat der Bundesverband Automatenunternehmer in einer Übersicht auf der BA-Homepage zusammengefasst. Darüber hinaus liefert der Verband Hinweise, welche konkreten Schritte für Unternehmer jetzt empfehlenswert sind, um von den neuen Regelungen optimal zu profitieren. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima und die Deutsche Industrie- und Handelskammer informieren über die Strom- und Gaspreisbremse.

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