Spielerschutz evaluieren

Die FSGP-Fachtagung am 19. und 20. April in Frankfurt erweiterte die Spielerschutz-Diskussion um die Faktoren Eigenverantwortung und Risikokompetenz.

In der Debatte um die Freigabe von Cannabis wird auch als Argument angeführt, der Staat müsse dem Menschen in diesem Punkt ein Stück Eigenverantwortung zurückgeben, meinte Prof. Dr. Gerhard Bühringer (TU Dresden). Wenn man den Begriff Drogenpolitik durch den Begriff Glücksspielpolitik ersetze, dann sei man „direkt im Thema”, so Bühringer. Sein Referat „Förderung individueller Risikokompetenzen” war zwar im Titel begleitet durch die Frage, ob denn eine solche Förderung ein „Beitrag zur Prävention der Glücksspielstörung” sei. Aber alleine schon mit diesem Beitrag öffneten sowohl die Veranstalter als auch Bühringer das Fenster zu einer Diskussion, die man im traditionellen Präventionsumfeld oft vergeblich sucht.

Mutige Akzente

Die FSGP-Fachtagung, verantwortet von Dr. Henning Brandt und Günther Zeltner und veranstaltet von der Origo-Akademie, setzte bewusst und mutig neue Akzente in der Präventionsdiskussion. Die Frage nach der Evaluierung von Spielerschutzkonzepten ist auch immer eine Frage nach der Sinnhaltigkeit, Berechtigung und Wirkungsmacht dieser Konzepte selbst. Die Tagung leistete vor diesem Hintergrund sowohl einen intensiven Blick auf den Präventionsmainstream als auch auf die vielen unterschiedlichen Felder des Glücksspiels, auf den dieser inzwischen angewendet wird. Zwischen Lotto und Lootbox ergibt sich inzwischen ein so weites Spektrum, dass der Bedarf nach Evaluierung und Differenzierung offensichtlich ist.

Die FSGP-Tagung entsprach diesen Notwendigkeiten mit einem sehr detaillierten und fachlich hochkarätigen Informations- und Diskussionsprogramm. Und mit dem Mut zu neuen Sichtweisen wie der Frage nach dem „Glücksspiel als Risikohandeln?”, gestellt von Prof. Dr. Wolfgang Bonß (UniBw München). Prof. Bonß definierte das Leben in unserer modernen Gesellschaft als Risiko, womit der Bürger grundsätzlich als risikomündiges Subjekt gesehen werden müsse. Gleichzeitig habe sich gesellschaftlich eine „Negativierung des Risikokonzepts sehr stark durchgesetzt”. Eine Beurteilung, unter die einerseits natürlich nicht der „nötige Schutz vulnerabler Gruppen” zu verstehen sei. Die aber andererseits mit der Idee von Eigenständigkeit und Risikokompetenz nicht korreliere. Prof. Bonß, der Risikoexperte und nicht Glücksspielspezialist ist, zog deswegen bewusst keine Folgerungen für die Spielerschutz. Die Diskussion mit dieser Perspektive intellektuell wie wissenschaftlich zu erweitern, ist ein bemerkenswerter Ansatz.

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