Sachsen-Anhalt: Übergangsregelungen beschlossen

In Sachsen-Anhalt wurde vor Kurzem der erste Gesetzentwurf zur Änderung des Spielhallengesetzes veröffentlicht. Dieser sieht Ausnahmen vom Mindestabstandsgebot zwischen Spielhallen untereinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen (200 m) sowie Ausnahmeregelungen für Mehrfachkonzessionen aufgrund der Übergangsbestimmungen vor.

Nun folgen „weitere gute Nachrichten für Spielhallenbetreiber in Sachsen-Anhalt, und zwar sowohl für Mehrfachkonzessionen als auch für Einzelhallen mit Abstandsproblemen untereinander und zu Kinder- und Jugendeinrichtungen“, wie der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland (VA) in einem Rundschreiben informiert.

Dem Verband sei es in Gesprächen mit dem Wirtschaftsministerium gelungen, dieses davon zu überzeugen, zwei Erlässe mit Übergangsregelungen zu versenden. Hier ist der Erlass für Spielhallen mit Abstandsproblemen zu finden, hier der zu Mehrfachkonzessionen. Der Verband empfiehlt, die Erlässe gegenüber Ordnungsbehörden zu verwenden.

In den jeweiligen Erlässen wird geregelt, dass Spielhallenerlaubnisse für am 1. Januar 2020 bestehende Mehrfachkonzessionen (bis zu 3 Betrieben) und Einzelkonzessionen (mit Abstandsproblemen) bis zum Inkrafttreten des neuen Spielhallengesetzes Sachsen-Anhalt zunächst über den 30. Juni 2022 fortgelten. Dieses soll dem Bestandsschutz dienen beziehungsweise als Härtefallregelung gelten und die Regelungslücke bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes schließen.