Saarland: Kein Test mehr für Geboosterte

Im Saarland ist am 11. Dezember 2021 eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Mit dieser neuen Verordnung gehen Erleichterungen für Personen einher, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Sie benötigen künftig keinen tagesaktuellen Testnachweis mehr, um 2G-Plus zu erfüllen, wie der Automaten-Verband-Saar (AVS) in einem Rundschreiben berichtet.

Laut AVS gilt jetzt als 2G-Plus-Nachweis: ein Impfnachweis in Verbindung mit einem Nachweis über die erfolgte Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung, Nummer 1), ein Impf- oder Genesenennachweis in Verbindung mit einem Testnachweis (Nummer 2). Die Entbindung von der Testpflicht gelte somit für alle Personen mit Booster-Impfung (unbefristet sowie direkt nach Erhalt).

Für den Betrieb von Spielhallen sei gemäß der neuen Regelung für den Zugang von Spielgästen zu beachten: Spielgäste müssen einen Impf- oder Genesenen- plus einen aktuellen Testnachweis oder einen Impfnachweis in Verbindung mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung vorlegen, bevor sie eine Spielhalle betreten dürfen.

Als Testnachweis werden dem AVS zufolge auch Selbsttests akzeptiert, die unter Aufsicht des für die Schutzmaßnahmen zuständigen Verantwortlichen durchgeführt werden. Dieser Testnachweis gelte allerdings ausschließlich für den einmaligen Zutritt und dürfe nicht mit einem Zertifikat belegt werden. Die Betreiber oder verantwortlichen Mitarbeiter der Spielhallen hätten die Einhaltung der Nachweispflichten in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich sicherzustellen.

Der AVS weist darauf hin, dass Kontaktdaten von Spielgästen, die nachgewiesen haben, dass sie genesen oder geimpft und zusätzlich aktuell getestet sind (2G-Plus-Nachweise), deren Daten erfasst und denen daher zulässigerweise Zutritt zur Spielhalle gewährt worden ist, nicht erneut zusätzlich erfasst werden müssen, wenn diese Spielgäste nichtalkoholische Getränke und Speisen am Geldspielgerät verzehren.

Diese Corona-Verordnung wird am 23. Dezember außer Kraft treten.