Paragrafen 284 bis 287 müssen bleiben

Die Automatenbranche spricht sich strikt dagegen aus, dass im Zuge der Strafrechtsreform die Paragrafen 284 bis 287 zum illegalen Spiel wegfallen – sie müssen aus Sicht der Branche Straftatbestand bleiben. games & business hat in seiner Februar-Ausgabe dieses zentrale Thema aufgegriffen.

Wir haben mit Volker Nottelmann, Spezialist für Glücksspielrecht bei der Merkur.com AG, gesprochen. Dabei erläutert der Jurist, warum ein Wegfall des Straftatbestands beim illegalen Glücksspiel ein „verheerend falsches Zeichen“ wäre. Er schlägt stattdessen kleine Optimierungen vor, nach denen vorhandene Vorschriften synchronisiert werden sollten, um Dopplungen zu vermeiden. Welche das sind und welche Teile der Strafrechtsreform Nottelmann sogar positiv findet, lesen Sie in der Februar-Ausgabe von games & business.

Dort sehen Sie, welche Einwände Georg Stecker, Vorstandssprecher der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW), gegen einen Wegfall der Paragrafen 284 bis 287 ins Feld führt und wie sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert positionieren.

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