Online-Lizenzen: „Von Vorurteilen lösen“

Für den Glücksspielrechtsexperten RA Dr. Jörg Hofmann (Melchers Rechtsanwälte; Foto) sind die Diskussionen innerhalb des Glücksspielkollegiums der Hauptgrund für die Verzögerung der Online-Lizenzen für virtuelles Automatenspiel und Online-Poker: „In einer normalen Welt würde sich ein Gremium, dem eine eindeutige Empfehlung für einen geprüften Antrag durch die Kompetenz-Behörde vorliegt, dieser mit großem Vertrauen anschließen. Die Anträge sind immerhin Gegenstand intensivster Prüfungen. Beim Glücksspielkollegium ist das nicht so“, sagt er im Interview mit games & business. Das Glücksspielkollegium, das Koordinierungsgremium der Bundesländer im Bereich des Glücksspiels, hat bis Ende des Jahres bei jedem Lizenzantrag das finale Wort.

Der zuständigen Behörde, die in Sachsen-Anhalt die Anträge bearbeitet, attestiert Hofmann indes eine „sehr eindrucksvolle“ Entwicklung, gerade vor dem Hintergrund ihrer anfänglichen Zurückhaltung: „Diese anfängliche Zurückhaltung ist insofern nachvollziehbar, als die Behörde mit dem Thema Online-Glücksspiel in der Vergangenheit keine Berührung hatte und praktisch bei null anfangen musste, Know-how aufzubauen. Das hat sie auch sehr eindrucksvoll getan, wie ich finde, mit dem Ergebnis, dass der Austausch mit der Behörde mittlerweile wesentlich besser funktioniert, sowohl fachlich als auch kommunikativ.“

Lesen Sie in der Mai-Ausgabe von games & business, warum Anbieter, solange sie keine Online-Lizenz haben, „nicht unerheblichen rechtlichen Risiken ausgesetzt sind“. Darüber hinaus erfahren Sie, warum Kommentare, die das Lizenzverfahren bereits für gescheitert erklären, „destruktiv“ sind und „alten Vorurteilen“ gegenüber der Branche Vorschub leisten.

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