Online-Glücksspiel: 25 Strafanzeigen

In Zusammenhang mit der Überprüfung von Online-Glücksspiel in Deutschland hat das Landesverwaltungsamt in Sachsen-Anhalt seit Juli 2021 in 25 Fällen Strafanzeige gestellt. Dabei geht es unter anderem um den Verdacht unerlaubter Veranstaltungen und die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel. Das teilte das Innenministerium von Sachsen-Anhalt der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit. Das Landesverwaltungsamt ist bundesweit für die Aufsicht von unerlaubtem öffentlichen Glücksspiel zuständig, das im Internet in mehr als einem Bundesland angeboten wird.

Insgesamt wurden 136 Fälle zu unerlaubtem Glücksspiel überprüft und in diesem Zusammenhang insgesamt 780 Webseiten kontrolliert, fasst die dpa zusammen. Der überwiegende Teil der Verwaltungsverfahren richtete sich den Angaben aus Sachsen-Anhalt zufolge gegen Glücksspielanbieter, die nicht erlaubnisfähig sind. In einem Fall sei eine Untersagungsverfügung erlassen worden. In drei weiteren Fällen laufe ein Abstimmungsverfahren noch. Zudem wurden 81 Fälle zur Werbung für unerlaubtes Glücksspiel überprüft. Die Zuständigkeit des Landesverwaltungsamts für die Aufsicht von Online-Glücksspiel endet am 30. Juni 2022. Danach geht sie an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, die in Halle aufgebaut wird.

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag ist seit Mitte 2021 auch Online-Glücksspiel wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele zugelassen. Das Landesverwaltungsamt bearbeitet derzeit Erlaubnisanträge. Für Online-Poker wurden laut dpa bisher acht Anträge gestellt, bei vier wurden Unterlagen nachgefordert, zwei Anträge wurden zurückgenommen. Für virtuelles Automatenspiel wurden nach Information der dpa 62 Anträge gestellt, neun erhielten eine Zustimmung. Viele weitere Fälle müssten noch beraten werden, wie das Innenministerium mitteilt.

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