Online-Casino: Thüringen beschließt Monopol

Thüringen hat sich bei der Frage der Online-Casinospiele für ein Monopol entschieden. Das geht aus dem Gesetzinformationsdienst des Landes hervor. Die Voraussetzungen dafür hat der Thüringer Landtag durch eine Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes am 18. November 2021 geschaffen.

Das Parlament will damit Bestimmungen aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) umsetzen, die Regelungen zum Online-Casinospiel enthalten. Die nach dem GlüStV 2021 mögliche Alternative, die Vergabe einer Konzession, hat der Landtag nicht genutzt. Damit die Änderungen in Kraft treten können, müsse das Gesetz zunächst bei der Europäischen Kommission angezeigt werden. Das entsprechende Notifizierungsverfahren nach der Richtlinie 2015/1535 werde der Landtag nun einleiten.

Für das auch in anderen Bundesländern praktizierte staatliche Monopol habe der Landtag sich entschieden, „um den Jugend- und Spielerschutz möglichst wirksam umsetzen und Manipulationsrisiken abwehren zu können“. Wie bei Spielbanken im Allgemeinen seien sie auch beim Online-Casinospiel besonders groß, da es sich um sogenannte Bankhalterspiele handele. Der Anbieter nehme als Bankhalter selbst am Spiel teil.

Rechtlich kann und praktisch wird eine vom Land beauftragte Anstalt oder Gesellschaft (juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts) die Online-Casinospiele veranstalten, heißt es vom Thüringer Landtag. Sie müsse allerdings vollständig in Landeshand sein. In Frage komme etwa die Thüringer Staatslotterie, eine landeseigene Anstalt des öffentlichen Rechts. Doch auch andere Lösungen sind laut Thüringer Landtag denkbar.

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