OLG München: Urteil zugunsten des Spielers

Das OLG München positioniert sich rechtlich zugunsten eines Spieles, der bereits vor dem Landgericht München seine Verluste im Online-Casino eingeklagt und Recht bekommen hatte.

Das Landgericht München entschied mit Urteil vom 30. Juli 2021, dass die Anbieterin eines Online-Glücksspiels mit Sitz in Malta, den Verlust eines Spielers erstatten muss (Az.: 31 O 16477/20). Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 24. November 2021 deutlich gemacht, dass es die Berufung wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückweisen wird (Az.: 5 U 549/21). CLLB Rechtsanwälte hatten den Rückforderungsanspruch des Spielers gerichtlich durchgesetzt.

Der Hintergrund: Ein Spieler hatte sich im April 2020 in dem Online-Casino registriert. Die Anbieterin ließ trotz des weitreichenden Verbots von Online-Glücksspiel in Deutschland seine Teilnahme zu. Der Kläger verlor mehr als 14.000 Euro und forderte seinen Verlust von der Anbieterin zurück. Die Klage hatte Erfolg. Das LG München entschied, dass die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. Die Spieleinsätze seien daher ohne Rechtsgrund erfolgt und die Verträge nichtig. Der Kläger habe Anspruch auf Erstattung der Verluste. Das OLG München bestätigte nun in seinem Hinweisbeschluss die Auffassung des Landgerichts und stellte noch einmal klar, dass das Glücksspielverbot in Deutschland nicht gegen europäisches Rechts verstoße. Auch das OLG Hamm hatte laut CLLB Rechtsanwälte in einem ähnlichen Fall mit Beschluss vom 12.11.2021 bereits deutlich gemacht, dass es den Rückforderungsanspruch des Spielers für gegeben hält (Az.: I-12 W 13/21).

Gerichte hatten in der Vergangenheit unterschiedlich geurteilt: Das LG Gießen urteilte am 25. Februar 2021 ebenfalls, dass die Verluste eines Spielers erstattet werden müssten; das Amtsgericht Euskirchen hatte am 31. Mai 2021 die Klage eines Spielers auf Rückerstattung abgewiesen.