NRW: Sachkundenachweis-Schulungen starten

Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Nordrhein-Westfalen starten mit ersten Schulungen und Prüfungen für den neuen Sachkundenachweis für Spielhallen im Bundesland. Der Sachkundenachweis zählt – neben der Spielhallenzertifizierung und der besonderen Schulung des Personals – zu den Voraussetzungen für den Weiterbetrieb von Mehrfachspielhallen und Spielhallen mit geringerem Mindestabstand in NRW.

Die Einzelheiten der Schulung regelt die am 15. Oktober 2021 in Kraft getretene Sachkundenachweis- und Schulungsverordnung NRW für Spielhallen vom 6. Oktober 2021. Danach besteht der Sachkundenachweis aus einer zweitägigen Unterrichtung mit anschließender Prüfung. Er ist für die Betreiberinnen und Betreiber verpflichtend; ferner für jene Personen, die sie mit der Spielhallenleitung vertraglich beauftragen. Die Ausgestaltung von Inhalt und Verfahren beruhe dabei maßgeblich auf einem Konzept, das ein Arbeitskreis mit Vertretern aus Industrie- und Handelskammern und Automatenwirtschaft erarbeitet hat, heißt es im IHK-Kommunikationsportal netzn.

Aktuell bieten die IHKs Duisburg, Köln, Nord Westfalen und Ostwestfalen monatliche Unterrichtungen an. Hier geht es zu den jeweiligen Terminen:

Duisburg
Köln
Nord Westfalen
Ostwestfalen