Neues Spielhallengesetz im Saarland in Kraft

Für Spielhallen im Saarland gelten seit dem 8. Dezember 2023 drastische Verschärfungen. Das Gesetz zur Änderung des Saarländischen Spielhallengesetzes wurde am 7. Dezember im Amtsblatt des Saarlands Nr. 53 auf den 1080 bis 1084 verkündet. Laut Mitteilung des Automaten-Verbands Saar (AVS) ist es damit gemäß Artikel 103 der Verfassung des Saarlands seit dem 8. Dezember in Kraft, da kein abweichender Termin für das Inkrafttreten geregelt worden sei.

Weitere Einschränkungen für legale Spielbetriebe

Laut geändertem Spielhallengesetz müssen saarländische Automatenunternehmer insbesondere folgende Regelungen für den täglichen Betrieb sicherstellen, betont AVS-Vorsitzender Rudolf Buchheit (Foto): Zusätzlich zum Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu bestehenden Spielhallen ist ein Mindestabstand von 250 Metern zu Suchtberatungsstellen sowie zu bestehenden Einrichtungen einzuhalten, die überwiegend von Minderjährigen besucht werden. Darüber hinaus gilt ein komplettes Rauchverbot. Die in Spielhallen erlaubten nicht-alkoholischen Getränke dürfen nur noch zu ortsüblichen Preisen verabreicht und verzehrt werden. Die Verabreichung und der Verzehr von Speisen sind verboten. Die Sperrzeit wurde um zwei Stunden von 2 Uhr bis 10 Uhr verlängert. Der AVS hatte bereits im Vorfeld Ratschläge zur Vorbereitung auf die neuen Regelungen gegeben.

AVS-Justiziar RA Harro Bunke erläuterte das neue Gesetz, das das legale Angebot im Saarland weiter einschränkt, ausführlich in unserer November-Ausgabe. Zuletzt zeigte zudem ein Artikel der Saarbrücker Zeitung am Beispiel der heute in Kraft getretenen Verschärfungen auf, wie gewerbliche Spielhallen im Saarland gegenüber den staatlichen Spielbanken benachteiligt werden.