NAV: Sonderveranstaltung zur Lage in Bremen

Der Nordwestdeutsche Automaten-Verband (NAV) lädt zu einer Sonderveranstaltung am 8. März, 10 Uhr, zur aktuellen Lage in Bremen ein. Die Veranstaltung findet online statt, damit alle Mitglieder des NAV ohne Reiseaufwand Gelegenheit zur Teilnahme hätten, erklärt der Verband. Der NAV hat 10 Punkte eruiert, auf die detailliert eingegangen werden soll. Ausgangspunkt sind die im Bremer Spielhallengesetz verankerten neuen Mindestabstände. Sie bedrohen den Bestand zahlreicher Spielhallenstandorte in Bremen und Bremerhaven. Zurzeit noch laufende Auswahlverfahren aufgrund von Abstandskonflikten seien oftmals noch nicht abgeschlossen. Die für die Auflösung der Konflikte vorgesehenen Losverfahren stehen laut NAV-Justiziar Prof. Florian Heinze bevor. Und es gebe weitere Entwicklungen im Land.

Erhebliche Einschnitte für Unternehmer

Die Bremer Automatenunternehmer sind aktuell mit Bescheiden, Verfügungen, Anträgen, Klagen und weiteren Herausforderungen konfrontiert. „Die Lage in Bremen bringt für Sie alle mit Blick auf die davon betroffenen Spielhallenstandorte in absehbarer Zeit erhebliche Einschnitte in Ihr unternehmerisches Wirken mit sich“, so der Verband. Deshalb soll es im Rahmen der Sonderveranstaltung Antworten auf Fragen geben, die sich mit dem behördlichen und gerichtlichen Komplex auseinandersetzen. Genauso sollen all jene Fragen beleuchtet werden, die eine bevorstehende Schließung von Standorten und deren Konsequenzen betreffen. Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung ist den Mitgliedern des NAV vorbehalten. Die Zugangsdaten gibt es über die Verbands-Geschäftsstelle. Für Rückfragen stehe Justiziar Prof. Heinze zur Verfügung.