Keine telefonische Krankschreibung mehr möglich

Seit Beginn der Pandemie war es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgrund des zunehmendem Infektionsgeschehen erlaubt, sich telefonisch beim Arzt krankschreiben zu lassen. Diese Corona-Sonderregelung läuft nun am 1. Juni 2022 aus, meldet das Forum der Automatenunternehmer. Darauf habe sich der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern geeinigt. Grund für das Ende der Sonderregelung sei das immer weiter sinkende Infektionsgeschehen, heißt es weiter. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet diese Aufhebung, dass sie zukünftig wieder eine Arztpraxis aufsuchen oder die Videosprechstunde nutzen müssen, um sich krankschreiben zu lassen.

Greifen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Videosprechstunde zurück, sei laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss Folgendes zu beachten: Sind Versicherte in der Arztpraxis bislang unbekannt, können sie für bis zu drei Kalendertage krankgeschrieben werden. Bekannte Patienten können sich dagegen eine Krankschreibung für bis zu sieben Kalendertage ausstellen lassen. Folgekrankschreibungen seien nur dann via Videosprechstunde möglich, wenn der Patient für die vorherige Krankschreibung persönlich in der Praxis untersucht wurde.

Sollte sich das Infektionsgeschehen in den kommenden Monaten wieder verschlechtern, könnten die Sonderregelungen für bestimmte Regionen oder bei Bedarf auch deutschlandweit wieder aktiviert werden, meldet der Gemeinsame Bundesausschuss weiter.

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