Interview Zertifizierung: So geht’s jetzt weiter

Wie die Deutsche Akkreditierungsstelle mitteilt, hat sie die Akkreditierungsfähigkeit zweier Prüfprogramme abgeschlossen – eines davon ist das Programm der Deutschen Gesellschaft für Zertifizierung und Qualitätssicherung von Glücksspielen mbH (GZQG): „Sicherung des Jugend- und Spielerschutzes innerhalb des gewerblichen Geldspiels in Deutschland“. games & business hat hierzu die Zertifizierungsstelle der InterCert GmbH befragt. Die InterCert stellt interessierten Unternehmen kostenlos den aktuell gültigen Anforderungskatalog zur Verfügung: [email protected]

Der nächste wichtige Schritt zu einer DAkkS-akkreditierten Zertifizierung ist getan: MTIC darf nun nach dem GZQG-Prüfprogramm zertifizieren. Was bedeutet das und welches sind nun Ihre nächsten Schritte?

Zunächst einmal ist an dieser Stelle festzuhalten, dass eine Zertifizierung nach dem GZQG-Konformitätsbewertungsprogramm erst möglich ist, wenn wir als Zertifizierungsstelle hiernach für die Zertifizierung von Spielhallen und Gaststätten von der DAkkS akkreditiert worden sind. Doch bereits jetzt können wir nach diesem Programm auditieren. Die Ausstellung akkreditierter Zertifikate erfolgt, sobald die Akkreditierung vorliegt.

Und was bedeutet das konkret für die Unternehmen, die an einer Zertifizierung interessiert sind?

Unternehmer, die eine Zertifizierung anstreben, sollten sich so schnell wie möglich bei ihrer Zertifizierungsstelle melden und möglichst ab sofort Auditierungen nach einem von der DAkkS als akkreditierungsfähig bescheinigten Prüfprogramm durchführen lassen. Neben der Erledigung erster organisatorischer Schritte, wie der Angebotsstellung und der Festlegung des Auditteams, ist es sicherlich von Vorteil, sich als Aufsteller von Geldspielgeräten, sei es in Spielhallen oder in Gaststätten, mit den inhaltlichen Anforderungen auseinanderzusetzen bzw. bereits jetzt ein Audit durchführen zu lassen. Etwaige Abweichungen und Mängel können so behoben werden, bevor die offizielle Zertifizierung vorgenommen und den Behörden eine akkreditierte Zertifizierung für eine Spielhalle oder eine Geräteaufstellung in Gaststätten nachgewiesen werden kann.

Was raten Sie Unternehmen, die bereits zertifiziert sind? Müssen die noch einmal komplett neu auditiert werden?

Diese Unternehmer haben einen großen Vorteil: Sie kennen das Zertifizierungsverfahren, und durch die Anwendung eines von der DAkkS als akkreditierungsfähig beschiedenen Prüfprogramms erwarten sie dann auch inhaltlich keine neuen oder bislang nicht geprüften Themen. Daher sind sie durch ihre bestehende Zertifizierung, auch wenn diese noch nicht von der DAkkS akkreditiert ist, bestens vorbereitet. Da mit der Verwendung des aktuell anwendbaren Prüfprogramms jedoch erstmalig und ab sofort die Anforderungen der DAkkS berücksichtigt werden, ist es notwendig, den jeweiligen Zertifizierungszyklus neu zu starten. Für den Kunden bedeutet dies, dass er zwar erneut auditiert werden muss, dann jedoch wieder für volle zwei Jahre zertifiziert sein wird.

In manchen Bundesländern wie NRW, RLP, Niedersachsen und Bayern, steht ein von der DAkkS akkreditiertes Konformitätsbewertungsprogramm explizit in den Ausführungsgesetzen bzw. im Landesglücksspielgesetz. Was können Unternehmer dort jetzt tun?

Bereits im GlüStV 2021 wird eine Zertifizierung von einer akkreditierten Prüforganisation eingefordert. Den Ländern steht es frei, dieses auch zum Schutz ihrer Verbraucher zu nutzen. Viele Landesausführungsgesetze, darunter auch die der von Ihnen benannten Bundesländer, greifen dies auf und machen eine Akkreditierung zur gesetzlich notwendigen Voraussetzung einer gültigen Zertifizierung nach § 29 Abs. 4 GlüStV 2021.

Die InterCert GmbH besitzt seit vielen Jahren unter anderem gültige Akkreditierungen nach der hier zugrundeliegenden Norm DIN EN ISO/IEC 17065. Wir haben zudem den Prozess zur Erweiterung dieser Akkreditierung um den Bereich des gewerblichen Geldspiels nach GZQG-2.3 am 12. April dieses Jahres gestartet, also zu einem Zeitpunkt, als gerade einmal vier Tage ein erstes akkreditierungsfähiges Programm, das der GZQG, vorlag. Damit dürften wir im Zweifel auch dieses Mal die ersten gewesen sein, ähnlich wie im November 2014, als wir als erste Zertifizierungsstelle in Deutschland eine Spielhalle zur Sicherung des Jugend- und Spielerschutzes innerhalb des gewerblichen Geldspiels in Deutschland zertifiziert hatten. Auch damals folgten erst zeitverzögert andere. Bereits damals aber auch heute haben unsere Kunden mit der Wahl der InterCert GmbH als Zertifizierungsstelle sicherlich alles richtig gemacht.

Das vollständige Interview finden Sie in der Juni-Ausgabe von games & business. Neugierig? Dann gehts hier zu unserem Probe-Abo.