Infoveranstaltung über das Hessische Spielhallengesetz

Über das Hessische Spielhallengesetz informiert der Hessische Münzautomaten-Verband (HMV) in einer Informationsveranstaltung. Der Hessische Landtag hatte das Gesetz am 17. November beschlossen. Das Mitgliedertreffen findet dem Verband zufolge am 8. Dezember um 11 Uhr im Burghotel Münzenberg (Wohnbacher Str. 1) in 35516 Münzenberg statt. Der HMV bittet zur besseren Planung um Anmeldung mit Namen und Teilnehmerzahl in der Geschäftsstelle (per E-Mail unter [email protected] oder Telefax unter 0561 7392104).

Der Gesetzentwurf wurde in geänderter Fassung in zweiter Lesung angenommen und nimmt eine Anpassung des hessischen Spielhallenrechts an den Glücksspielstaatsvertrag 2021 des Bundes vor. Vor allem die Einführung eines Mindestabstands zwischen Spielhallen und Schulen und Suchtberatungsstellen, regelmäßige Schulungen von Spielhallenpersonal mit Kundenkontakt sowie eine Ausnahmeerlaubnis trotz Verbot von Mehrfachkonzessionen wurden geregelt.

Unter anderem gilt laut dem neuen Spielhallengesetz in Hessen noch ein Mindestabstand zu Schulen ab Klasse 5 und zu Suchthilfeeinrichtungen. Der Mindestabstand zu Kinder- und Jugendeinrichtungen ist gestrichen worden. Der Verband freut sich über eine „erhebliche Planungssicherheit für unsere Betriebe“. Die nächste reguläre Sitzung des HMV ist dann die Jahreshauptversammlung 2023, die für den 10. Mai geplant ist.

Auch games & business wird in der Dezember-Ausgabe ausführlich über die Neuerungen, die das frisch verabschiedete Hessische Spielhallengesetz für hessische Aufstellunternehmer bringt, berichten. Interessiert? Hier geht’s zum kostenlosen Probe-Abo.

Bild: Michael Wollenhaupt ist der 1. Vorsitzende des HMV. Er informiert mit dem Vorstand am 8. Dezember in einer Präsenzveranstaltung in Münzenberg über das neue Hessische Spielhallengesetz.