Hessen: Verstärkter Kampf gegen illegales Glücksspiel

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) will das Fahndungsmodell im Kampf gegen illegales Glücksspiel auf ganz Hessen ausweiten. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Das Fahndungsmodell war 2020 im Polizeipräsidium Mittelhessen entwickelt worden und soll demnach künftig im gesamten Bundesland zum Einsatz kommen. Außerdem will Beuth das Konzept um Schulungsangebote erweitern. Mit den Maßnahmen will der Innenminister im Schulterschluss mit den kommunalen Ordnungsämtern den Druck auf das illegale Glücksspiel erhöhen und zugleich illegalen Subkulturen zu Leibe rücken.

DAW begrüßt Vorstoß

Der Dachverband der Deutschen Automatenwirtschaft (DAW) steht den hessischen Bemühungen positiv gegenüber. Der Verband betont die wachsende Verbreitung von illegalen Automaten. Etwa 150.000 legalen Geräten stünden demnach mehr als 40.000 Illegale gegenüber. Georg Stecker, Vorstandssprecher der DAW betont, dass das illegale Spiel nur durch ordnungspolitischen und polizeilichen Vollzug einerseits und ein attraktives legales Angebot andererseits zu bekämpfen sei. „Das stärkt am besten den Spieler- und Jugendschutz“, so Stecker.

Kommunen erhalten Checklisten

Das Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen hat in den vergangenen drei Jahren das neue Fahndungsmodell gegen illegales Glücksspiel eingeführt. Zunächst hatten sich Polizeibeamte laut FAZ ein Jahr lang mit dem Deliktfeld beschäftigt. Danach wurden die Erkenntnisse in eine Besondere Aufbauorganisation überführt. Solche Einheiten sind mit Angelegenheiten betraut, welche außerhalb des Tagesgeschäfts liegen. Nach erheblichen Fahndungserfolgen habe das Präsidium schließlich das Modell in den Regelbetrieb aller Direktionen in seinem Gebiet eingegliedert. Im Mittelpunkt des Fahndungsansatz steht ein gemeinsames Vorgehen von Polizei, Ordnungsämtern und Zoll.

„Die Besondere Aufbauorganisation gegen illegales Glücksspiel hat gezeigt, dass wir spürbare Erfolge gegen illegale Spielhallen und Spielautomaten erreichen können“, wird Beuth zitiert. Das Innenministerium arbeitet nach eigenen Angaben konkrete Handlungsanweisungen für die Ordnungsbehörden von Städten und Gemeinden aus. „Das Personal soll zudem geschult werden, damit Manipulationen oder nicht zugelassene Spielautomaten schnell erkannt und aus dem Verkehr gezogen werden können“, heißt es.

Das Innenministerium erstelle ein landesweites Vollzugskonzept. Es habe den Kommunen schon eine alltagstaugliche Auslegungshilfe zum neuen Spielhallengesetz zur Verfügung gestellt. Außerdem gebe es Hinweise, wie der gesetzlich vorgeschriebene Anschluss an das hessische Spielersperrsystem OASIS an Ort und Stelle einfach zu überprüfen sei. Sollten Betreiber von Spielhallen dies missachten, riskierten sie Bußgelder. „In Kürze erhalten die Kommunen zudem eine detaillierte Checkliste, mit der sie die Vorortkontrollen effektiv durchführen können“, erläuterte das Ministerium. Ordnungsämter sollen zudem illegale Glücksspielgeräte einschließlich Wett-Terminals den Finanzbehörden melden. Denn in solchen Fällen entgingen der öffentlichen Hand die Umsatz- und Wettsteuern. Die entsprechenden Summen würden dann nachgefordert.