GSP bietet „besondere Schulung“ in NRW an

Die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) bietet die sogenannte besondere Schulung für Beschäftigte in nordrhein-westfälischen Spielhallen an. Das meldet das Unternehmen in einer Pressemitteilung. Die Notwendigkeit der besonderen Schulung ergibt sich aus dem Landesglücksspielgesetz von Nordrhein-Westfalen. Dieses sieht die Personal-Schulung sowie die besondere Schulung vor Arbeitsbeginn als eine der Voraussetzungen vor, um Verbundspielhallen weiter betreiben zu dürfen.

Das eigens entwickelte Schulungskonzept richtet sich laut GSP an das Personal von Verbundspielhallen sowie Spielhallen mit geringem Abstand. Es vermittele vertiefende Inhalte zu Spielerschutz und Prävention. Die Schulungsdauer beträgt insgesamt drei Stunden und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.