GLÜG: Grenzüberschreitendes Glücksspiel und deutsches Strafrecht

Die digitale Forschungswerkstatt des Instituts für Glücksspiel und Gesellschaft (GLÜG) befasste sich am 2. Juni aus strafrechtlicher Perspektive mit dem grenzüberschreitenden Glücksspiel. Prof. Dr. Michael Kubiciel erörterte Fragen des Strafanwendungsrechts, des Veranstaltungsverbots und der Geldwäsche.

Es gebe kein modernes Glücksspiel ohne Grenzüberschreitung, so seine These. Regulierungsfragen seien so vielschichtig wie der dynamische Markt. Zur transnationalen Veranstaltung von Online-Casinos war Kubiciel der Ansicht, dass die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags zeige, dass ein Totalverbot von Online-Casinos nicht erforderlich gewesen wäre, um die Ziele des GlüStV zu erreichen: „Spielerschutz wäre und ist zielgenauer, effektiver und verhältnismäßiger durch regulatorische Vorgaben erreichbar gewesen.“ Nach dem neuen GlüStV sei die Lizenzierung von Online-Casinos nun grundsätzlich möglich. Wer keine Lizenz beantrage oder wem auf Antrag keine Lizenz erteilt werde, handele „ohne Erlaubnis“. Ob Handeln ohne Genehmigung dann stets strafbar sei, sei ungeklärt.

Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Straf- und Strafprozessrecht, Medizin- und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Augsburg. Er ist Verfasser zahlreicher Publikationen, von denen eine Vielzahl wirtschafts-, unternehmens- und glücksspielstrafrechtliche Bezüge aufweisen. Zudem ist er Co-Direktor der Forschungsstelle für E-Sport-Recht und Leiter der Forschungsstelle Unternehmensstrafrecht.