Glücksspielkollegium: Interview mit der Vorsitzenden

Das Glücksspielkollegium ist das Koordinierungsgremium der Bundesländer in der Glücksspielregulierung. Bis zum Übergang der Zuständigkeiten aller ländereinheitlichen Verfahren auf die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder obliegt diesem Gremium die abschließende Beurteilung aller Anträge auf Erlaubnisse für Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Darüber hinaus entscheidet das Kollegium auch in Fragen des Wettprogramms und der Werbung.

Die Vorsitzende des Glücksspielkollegiums, Barbara Cremer (Innenministerium Baden-Württemberg), hat games & business ein ausführliches exklusives Interview gegeben, das in unserer Juli-Ausgabe erscheinen wird. Darin geht sie unter anderem auf die „gelegentlich sehr zeitaufwändige“ Kompromissfindung innerhalb des Kollegiums ein: „Die 16 Meinungen müssen unter einen Hut gebracht werden. Damit ein Beschluss zustande kommt, werden 11 von 16 Stimmen benötigt. Das bedeutet letztlich, dass versucht werden muss, einen Kompromiss zu finden, der zumindest von der erforderlichen Mehrheit mitgetragen wird. Die Kompromissfindung ist gelegentlich sehr zeitaufwändig.“

Den oft gegen das Kollegium erhobenen Vorwurf der Intransparenz weist Cremer zurück: „Wie in anderen Bereichen gilt auch im Glücksspiel das Verwaltungsverfahrensrecht mit entsprechenden Rechtschutzmöglichkeiten. Das Verwaltungshandeln ist im Glücksspielrecht genauso transparent wie in anderen öffentlichen Rechtsgebieten; die Verwaltung ist im Glücksspiel genauso an Recht und Gesetz gebunden. Von Intransparenz kann daher keine Rede sein.“

Erfahren Sie in der Juli-Ausgabe von games & business, warum das Glücksspielkollegium für die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 für Cremer „unerlässlich“ ist. Zum ersten Mal gewährt das Kollegium einen Blick hinter die Kulissen. Nicht verpassen: Hier geht es zu unserem kostenlosen Probe-Abo.

Foto: © Innenministerium Baden-Württemberg