Glücksspiel-Werbung: Eine Frage des Maßes

„Werben, werben, werben – und zwar für legale Anbieter.“ Dr. Matthias Kirschenhofers Appell auf der Online-Veranstaltung „Konfliktfeld Glücksspielwerbung“ des Behörden Spiegels am 26. Oktober war unmissverständlich. Der Vorstand der Sport1 Medien AG befürchtet eine Abwanderung der Spieler in den Schwarzmarkt, wenn legale (Online)-Glücksspielunternehmen nicht für ihr Angebot werben dürfen: „Werbung hat eine wichtige Kanalisierungsfunktion. Jeder Tag ohne Werbung für legale Angebote ist der Kanalisierung abträglich.“

Kirschenhofer sprach aus Sicht eines Medienunternehmens, für das in puncto Glücksspielwerbung aktuell aufgrund fehlender Bestimmungen erhebliche rechtliche Unsicherheiten bestehen. Mit Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags am 1. Juli 2021 endete die bundesweite Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf für die Erlaubnisse für Glücksspielwerbung im Internet und Fernsehen. Für regulierungswillige Online-Glücksspielunternehmen gibt es zwar derzeit eine Übergangsregelung und Duldung bis zur Ausgabe von Glücksspiellizenzen durch die zuständige Behörde in Sachsen-Anhalt, diese umfasst allerdings nicht die Möglichkeit zur Werbung. Nach derzeitigem Stand wird für viele Unternehmen Werbung erst (wieder) mit einer Lizenz aus Sachsen-Anhalt möglich sein. Was den Unternehmen in Sachen Werbung erlaubt sein wird, darüber geben künftig Nebenbestimmungen in der Lizenz Aufschluss.

„Es gibt einen politischen Willen, den Übergang zu gestalten“, berichtete RA Dr. Wulf Hambach, Kanzlei Hambach & Hambach. „Dieser Dialog im Hintergrund ist positiv. Es ist wichtig, Klarheit in der Übergangszeit zu schaffen.“ Wie Dr. Andreas Blaue, General Counsel von lead link, konkretisierte, hat sich innerhalb des Glücksspielkollegiums eine AG Werbung gegründet, deren Ergebnisse Eingang in eine Verwaltungsvorschrift und später in die Nebenbestimmungen der Lizenzen finden werden.

„Was die Glücksspielwerbung betrifft, hätten wir uns im neuen Glücksspielstaatsvertrag mehr Einschränkungen gewünscht“, widersprach Nadja Wierzejewski, Referentin bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) und dort zuständig für das Thema Glücksspiel, dem Tenor von privatwirtschaftlicher Seite. Zwar sei die Kanalisierung ein wichtiger Auftrag des Staatsvertrags, allerdings sei Werbung immer ein „zweischneidiges Schwert“. Werbung berge die Gefahr „neuer Süchtiger“. Auch für die Idee, Unternehmen, die sich regeltreu verhalten beziehungsweise einen Lizenzantrag gestellt haben, schon jetzt Werbemöglichkeiten einzuräumen, konnte sich Wierzejewski nicht erwärmen: „Ob jemand regeltreu ist, weiß ich erst am Ende des Verfahrens.“

Lesen Sie mehr über die Veranstaltung des Behörden Spiegels in der November-Ausgabe von games & business.