GGL: Weniger als 5 Prozent Illegale auf Sportwettenmarkt

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) äußert sich zu aktuellen Zahlen im Sportwettenmarkt. Danach haben die illegalen Anbieter laut aktuellen Steuerdaten einen sehr kleinen Marktanteil von weniger als fünf Prozent. Deutlich über 95 Prozent der Sportwettenumsätze stammten von erlaubten Anbietern, heißt es aus Halle. Anlass für das Statement der Behörde ist zum einen ein Treffen der Länderkoordinatoren am 20. März, bei dem die GGL als Gast geladen ist. Zum anderen reagiert sie damit auf Marktzahlen, die der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) kürzlich veröffentlicht hat.

„Nach unserer Marktanalyse liegt die Kanalisierungsquote bei deutlich über 95 Prozent, das heißt bis auf weniger als fünf Prozent finden die Wetteinsätze gemäß den Steuerdaten des Bundesministeriums für Finanzen bei den erlaubten Sportwettanbietern statt“, betont GGL-Vorstand Ronald Benter. Der DSWV sieht dagegen eine Zunahme des illegalen Sportwettenmarkts. Die GGL führt weiter aus, dass nach ihrer Analyse der Sportwettenmarkt im Jahr 2022 gegenüber 2021 um rund 5 Prozent zurückgegangen sei und mittlerweile wieder auf dem Niveau von 2019 liege. Und sie führt auch die Gründe an, die ihrer Meinung dazu geführt haben. Nachdem im Frühjahr 2020 die Anzahl der Sportveranstaltungen coronabedingt gesunken ist, habe sich 2021 ein großer Nachholbedarf auch wegen der Verlegung der EM von 2020 auf 2021 bemerkbar gemacht. Das spiegelte sich in einer Umsatzsteigerung im Jahr 2021 um rund 16 Prozent. Den Abschwung 2022 sieht die Behörde in der fehlenden Begeisterung für die WM in Katar begründet.

Keine Verdrängung legaler Angebote durch illegale

Vorstand Benjamin Schwanke erklärt: „Wir können keine Verdrängung legaler Angebote durch illegale Angebote feststellen. Die vom DSWV angesprochenen illegalen Websites sind uns bekannt und werden glücksspielrechtlich verfolgt und gegebenenfalls auch an Staatsanwaltschaften, Finanzämter und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) weitergeben. Diese illegalen Anbieter haben laut aktuellen Steuerdaten einen sehr kleinen Marktanteil von weniger als fünf Prozent.“ Darüber hinaus gebe es stationäre Wettvermittlungsstellen, die keine Erlaubnis aus den Bundesländern erhalten, aber trotzdem noch tätig sind. Gegen diese unerlaubten Wettvermittlungsstellen vorzugehen sei Aufgabe der Länder.

Regulierung mache sich wirtschaftlich nicht negativ bemerkbar

Schwanke ergänzt: „Dass der DSWV weniger Restriktionen und ein Umdenken bei der gesetzlichen Regulierung fordert, ist eine Reaktion darauf, dass sich die erlaubten Anbieter seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 an strenge Regeln halten müssen. Dadurch mag subjektiv der Eindruck entstehen, dass die Anbieter durch diese Regeln in ihrem Agieren eingeschränkt werden. Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache. Wirtschaftlich macht sich die Regulierung nicht bemerkbar. Das Niveau der Umsätze bei legalen Wettanbietern liegt 2022 auf Niveau der Vorjahre. 2021 ist als Sondereffekt zu bewerten. Die neuen Regeln sind zum Schutz der Spieler gemacht. Das sollte auch im Interesse der Wettanbieter sein.“

Die Behörde betont in diesem Kontext ihre Verantwortlichkeit. Aufgabe der GGL sei es, die Regulierungsmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 mit dem Ziel der Eindämmung von Wettsucht und Sicherstellung der Integrität des Sports umzusetzen.“ Mit dem Ziel, einen legalen, sicheren Sportwettenmarkt zu schaffen und dabei für faire Wettbewerbsbedingungen für die legalen Anbieter zu sorgen.

Benter: „Die GGL nimmt gerade Fahrt bei der Bekämpfung illegalen Glücksspiels auf, auch im Bereich der Sportwetten und entsprechender Werbung dafür. Wir werden auf Basis der bei der GGL erhobenen Daten Erfolge messbar machen.“ Die GGL führe mit allen Stakeholdern Gespräche, auch zu ggf. notwendigen Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen, heißt es außerdem aus Halle. Ob und wenn ja welche Änderungen gegebenenfalls notwendig sind, wäre entsprechend nachzuweisen. Hierzu dient die gesetzlich vorgesehene Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags, wozu es bereits einen konkreten Fahrplan gebe.