GGL stuft „Daily Fantasy Sport“ als Glücksspiel ein

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat bestimmte Formen des Spielprinzips „Daily Fantasy Sport“ überprüft und als unerlaubtes Glücksspiel eingestuft. In der Folge hat ein bekannter Anbieter des Spielprinzips sein Angebot nach der Anhörung durch die GGL eingestellt. Das berichtet die Behörde in einer Pressemitteilung. Vorstand Ronald Benter (links) erklärt: „Wir stellen fest, dass unsere Entscheidungen von den Anbietern akzeptiert und zeitnah umgesetzt werden. Damit werden Verbraucher vor illegalen Angeboten und der Gefahr von Wett- und Spielsucht geschützt. Wer sicher und legal spielen will, kann sich auf der amtlichen Whitelist auf unserer Homepage über alle erlaubten Anbieter informieren.“

Virtuelles Team aus realen Spielern

Bei dem aus den USA stammenden Spielprinzip „Daily Fantasy Sport“ stellt jeder Spielteilnehmer ein virtuelles Team aus real existierenden Spielern einer Sportliga zusammen, die nach Maßgabe eines Punktekataloges anhand ihrer tatsächlichen Leistung bewertet werden. Auf dieser Grundlage kann anschließend ein Punkteranking der miteinander konkurrierenden Spielteilnehmer erstellt werden, wonach sich die Entscheidung über Gewinn oder Verlust richtet. Bei dem durch die GGL als unerlaubtes Glücksspiel eingestuften Angebot war es möglich, für einzelne Spieltage verschiedener Ligen oder Wettbewerbe bzw. für ausgewählte Spiele einzelner Spieltage bzw. einzelner Wettbewerbe eine Mannschaft aufzustellen und jeweils gegen ein Entgelt teilzunehmen, so die Behörde. Daher sei eine Anhörung durch die GGL erfolgt, woraufhin das unerlaubte Glücksspielangebot eingestellt wurde. 

„Wichtiges Verbraucherschutzthema“

In dem Zusammenhang weist die GGL darauf hin, dass gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet oder vermittelt werden dürfen. Hierbei sei zu beachten, dass ein Glücksspiel jeweils vorliegt, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Ein öffentliches Glücksspiel liege immer dann vor, wenn für einen größeren, nicht geschlossenen Personenkreis eine Teilnahmemöglichkeit besteht. Vorstand Benjamin Schwanke (rechts) unterstreicht: „Die Bekämpfung illegalen Glücksspiels ist ein wichtiges Verbraucherschutzthema und kann nur effektiv gelingen, wenn alle anderen beteiligten Behörden, wie zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden, mitziehen.“