GGL: Studie an Uni Bremen vergeben

Die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) initiierte und mit den 16 Ländern abgestimmte Studie „Spielerschutz im Internet: Evaluation der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021“ wurde an die Universität Bremen vergeben. Sie wird unter der Leitung von Dr. Tobias Hayer, Institut für Public Health und Pflegeforschung, durchgeführt. Das berichtet die Behörde in einer Pressemitteilung. „Ich freue mich sehr über diesen Zuschlag und hoffe, mit den Ergebnissen einen substanziellen Beitrag zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages beisteuern zu können“, schreibt Hayer dazu auf LinkedIn.

Der Schwerpunkt der Studie liegt nach Angaben der GGL auf den Auswirkungen der im Glücksspielstaatsvertrag festgelegten umfangreichen Anforderungen, insbesondere auf den Spielerschutz. Dazu zählten sowohl allgemeine technische Anforderungen als auch glücksspielformbezogene Anforderungen, die die seit längerem erlaubnisfähigen Online-Glücksspiele sowie neue erlaubnisfähige Glücksspielformen im Internet betreffen. So würden Erlaubnisse und die Umsetzungen konkreter Spielerschutzregelungen hinsichtlich ihrer positiven und negativen Effekte geprüft. Auch Erkenntnisse zu Praktikabilität, Anpassungen der Anforderungen bezüglich des Spielerschutzes, Veränderungen des Spielverhaltens, etc. seien von Bedeutung. Eine umfassende Evaluierung der Maßnahmen des Glücksspielstaatsvertrages 2021 wird im Jahr 2026 erfolgen.

Das Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen ist nach eigenen Angaben „eines der größten Forschungsinstitute in diesem Bereich in Deutschland“. Zentrales Ziel der Forschung und der Lehre sei die Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung. 2005 wurde das IPP als wissenschaftliche Einrichtung des Fachbereichs 11 Human- und Gesundheitswissenschaften gegründet. Inzwischen forschen und lehren in neun Abteilungen und Arbeitsgruppen nach eigenen Angaben mehr als 60 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Die Stärken des IPP seien die „interdisziplinäre Gesundheits- und Pflegeforschung, forschungsorientierte Lehre in den gesundheits- und pflegewissenschaftlichen Studiengängen und Wissenschaftstransfer in Praxis, Politik und Gesellschaft“.