GGL sieht Malta-Gesetz zu Glücksspiel kritisch

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) geht davon aus, dass das Gesetz „Bill No. 55“ aus Malta mit europäischen Vorgaben zur Anerkennung von Entscheidungen (Verordnung (EU) 1215/2002) nicht vereinbar sein dürfte. Das geht aus einer Pressemitteilung der Behörde hervor. Durch das kürzlich verabschiedete Gesetz können maltesische Gerichte die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile im Zusammenhang mit dem Online-Glücksspielsektor verweigern.

Die abschließende Bewertung dieser Frage obliegt jedoch nicht der GGL, stellt die Behörde klar. „Wir haben die Länder über unsere Einschätzung informiert und stehen auch sonst mit den entsprechenden Stellen im Austausch. Eine Veranlassung darüber hinaus tätig zu werden, sehen wir aktuell nicht, da das Bundesministerium der Justiz in dieser Sache bereits an die Europäische Kommission herangetreten ist. Wir gehen daher von einer entsprechenden Verfahrenseinleitung aus.“ Der von Malta beabsichtigte Schutzschirm beziehe sich ausschließlich auf zivilrechtliche Ansprüche der Spieler, für deren Durchsetzung die GGL nicht zuständig sei. Inwiefern sich das Berufen eines Glücksspielanbieters auf „Bill No. 55“ in zivilrechtlichen Fallgestaltungen auch auf die glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit durchschlagen kann, bleibe eine Frage des jeweiligen Einzelfalls.

Zivilklagen von Spielern

Hintergrund: Schon seit geraumer Zeit werden vor deutschen Zivilgerichten Klagen von Spielern gegen Online-Casinos verhandelt, die auf die Rückerstattung von Verlusten abzielen. Die Argumentation der Spieler und ihrer Anwälte ist dabei immer dieselbe: Sie berufen sich auf die Nichtigkeit des Spielvertrags. Da zwischen 2012 und 2021 Online-Glücksspiel bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland verboten war, seien keine verbindlichen Verträge zustande gekommen. Daher, so die Rechtsauffassung, könnten betroffene Spieler ihre Verluste vollständig zurückfordern. Befeuert von einigen positiven Entscheidungen in dieser Sache hat sich mittlerweile eine ganze „Rückforderungsindustrie“ aus spezialisierten Anwälten und Prozesskostenfinanzierern formiert. Bei den Beklagten handelt es sich zumeist um Unternehmen aus Ländern mit liberaleren Glücksspielgesetzen – allen voran Malta. Die Unternehmen berufen sich zu ihrer Verteidigung auf gültige Lizenzen aus ihrem Heimatland.

Das Parlament in Malta hat kürzlich ein Gesetz verabschiedet – „Bill No. 55“ –, das die heimische Glücksspielindustrie vor Schadensersatzklagen aus dem Ausland schützen soll. Laut Gesetz sollen maltesische Gerichte Urteile aus dem Ausland künftig nicht mehr vollstrecken, wenn die Firmen eine maltesische Glücksspiellizenz besitzen und die örtlichen Regularien befolgen.

„Völlig legitimer Vorgang“

In der August-Ausgabe von games & business ist ein ausführlicher Bericht über „Bill No. 55“ enthalten. Über die Bedeutung des Gesetzes haben wir mit dem Glücksspielrechtsexperten RA Dr. Ronald Reichert (Redeker, Sellner, Dahs) gesprochen. Reichert: „Das, was auf Malta passiert, ist ein völlig legitimer Vorgang. Ein EU-Mitgliedsstaat stellt sicher, dass auf der Ebene der Vollstreckung sein eigenes Recht, seine eigenen Erlaubnisse und die Einhaltung des EU-Rechts nicht übergangen werden.“

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